Deutsche Tageszeitung - Erntehelfer dürfen ab dem 16. Juni über Luft- und Landweg einreisen

Erntehelfer dürfen ab dem 16. Juni über Luft- und Landweg einreisen


Erntehelfer dürfen ab dem 16. Juni über Luft- und Landweg einreisen
Erntehelfer dürfen ab dem 16. Juni über Luft- und Landweg einreisen / Foto: ©

Landwirte können ab kommender Woche leichter Erntehelfer nach Deutschland holen und beschäftigen: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Saisonarbeiter ab dem 16. Juni. Arbeiter aus dem Schengenraum können demnach bis Jahresende ohne besondere Einschränkungen auf dem Luft- und Landweg einreisen. Für Drittstaaten gelten die länderspezifischen Einreisebestimmungen, wie es im entsprechenden Eckpunktepapier von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) heißt.

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Die neuen Regelungen seien "vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens" beschlossen worden und könnten bei Bedarf angepasst werden, sagte Klöckner nach der Kabinettssitzung in Berlin. Das Papier erarbeitete ihr Ministerium demnach "in enger Abstimmung" mit den Innen-, Gesundheits- und Arbeitsministerien.

Wegen der Corona-Pandemie durften im April und Mai insgesamt höchstens 80.000 ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland einreisen. Dem Landwirtschaftsministerium zufolge kamen bis zum 3. Juni aber nur rund 39.000 Arbeiter, unter anderem wegen der massiven Beschränkungen auf dem Luftweg. Die derzeitigen Einreise- und Hygienebestimmungen seien "mit enormem Aufwand, auch mit entsprechenden Kosten verbunden", sagte Klöckner. Wegen der noch geschlossenen Binnengrenzen gelten sie trotzdem noch bis zum 15. Juni.

Mindestabstände und die Anmeldung der Saisonarbeiter beim Gesundheitsamt bleiben auch danach bestehen. Die Anschlussregelung sieht außerdem vor, dass landwirtschaftliche Betriebe "kleine, feste Teams" bilden und deren Kontakt untereinander verhindern müssen - eine Obergrenze gibt es aber nicht. Sie sei angesichts der unterschiedlichen Arbeitsschritte nicht pauschal zu bestimmen, betonte Klöckner. Es gelte der Grundsatz "zusammen arbeiten, zusammen wohnen". Bei einem Corona-Infektionsfall sieht die Regelung die sofortige Isolation des gesamten Teams vor.

Der Großteil der Corona-Regeln sei schon "gelernt worden in den vergangenen Monaten" und funktioniere gut, sagte die Ministerin. Natürlich hätten einzelne Betriebe auch Vorgaben missachtet, aber "es wird in der Landwirtschaft nicht mehr dagegen verstoßen als in der deutschen Bundesliga".

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung. "Die bisherige Sonderregelung war sehr wichtig, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit hochwertigen, heimischen Lebensmitteln zu gewährleisten", erklärte er. Auch weiterhin stünden mit dem neuen Konzept Infektions- und Arbeitsschutzmaßnamen auf den Betrieben "an erster Stelle".

(O.Tatarinov--DTZ)

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