Deutsche Tageszeitung - Foodwatch: Rewe ergänzt Nährwertangaben im Online-Shop

Foodwatch: Rewe ergänzt Nährwertangaben im Online-Shop


Foodwatch: Rewe ergänzt Nährwertangaben im Online-Shop
Foodwatch: Rewe ergänzt Nährwertangaben im Online-Shop / Foto: ©

Die Supermarktkette Rewe hat auf Druck der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch fehlende Nährwertangaben bei Produkten im Online-Shop ergänzt. Rewe sagte in einer Unterlassungserklärung zudem zu, für die abgemahnten Artikel im Internet nicht mehr "ohne Angabe der Nährwerte" zu werben, wie Foodwatch am gestrigen Mittwochabend mitteilte. Foodwatch hatte Rewe wegen neun Artikeln seiner Eigenmarken abgemahnt, darunter Erdnüsse, Apfelschorle und eine Gebäckmischung.

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Die Organisation monierte, dass Rewe in seinem Online-Shop keine Angaben etwa zum Kalorien-, Fett- oder Zuckergehalt auf den Produktpackungen gemacht habe und dies nach EU-Recht rechtswidrig sei. Die verbindliche Kennzeichnung von Nährwerten auf der Verpackung gilt demnach auch für die Shop-Seiten der Händler, die ihre Produkte im Internet anbieten. Ausnahmen gelten für Artikel wie Kräuter, Gewürze und Salz.

Rewe lenkte nach der Abmahnung ein, wie aus der Unterlassungserklärung hervorgeht: "Wir haben diesen Vorwurf recherchiert und mussten feststellen, dass dieser zu Recht ergeht." Rewe verpflichte sich, nicht mehr "ohne Angabe der Nährwerte für diese Artikel im Internet zu werben". Rewe wollte sich am Mittwoch nicht weiter dazu äußern. Derlei Vorgänge kommentiere Rewe "grundsätzlich nicht", erklärte ein Sprecher.

Die Supermarktkette ergänzte indes bei einigen der beanstandeten Produkte die geforderten Angaben, etwa bei Erdnüssen, einem Käsegebäck und einer Sorte Apfelschorle. Andere Produkte wie Apfel-Rhabarber-Schorle und Soja-Eis waren im Online-Shop nicht mehr verfügbar.

"Internetsupermärkte sind auf dem Vormarsch", erklärte Oliver Huizinga von Foodwatch. Jedoch müsse auch online sichergestellt sein, dass Verbraucher die Zucker- oder Fettgehalte von Lebensmitteln erkennen können. "Ohne Nährwertangaben ist dies nicht möglich." Es sei daher "ärgerlich" und "rechtswidrig", dass Rewe Verbrauchern Pflichtangaben vorenthalten habe.

Der Markt für Lieferdienste für frische Lebensmittel wächst. Neben Supermärkten wie Rewe, Kaufland und Edeka bietet auch Amazon ein Vollsortiment an, daneben gibt es eine Reihe von Spezialanbietern.  (P.Vasilyevsky--DTZ)