Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht untersagt Auswertung von VW-Akten im Dieselskandal

Bundesverfassungsgericht untersagt Auswertung von VW-Akten im Dieselskandal


Bundesverfassungsgericht untersagt Auswertung von VW-Akten im Dieselskandal
Bundesverfassungsgericht untersagt Auswertung von VW-Akten im Dieselskandal / Foto: ©

Die Staatsanwaltschaft darf die im Zuge ihrer Ermittlungen zum VW-Dieselskandal bei der Anwaltskanzlei Jones Day in München beschlagnahmten Unterlagen vorerst nicht auswerten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in mehreren am Mittwochabend veröffentlichten Eilbeschlüssen. Demnach müssen die Ermittler zunächst den Ausgang der Verfassungsbeschwerden von VW und Jones Day abwarten. (Az: 2 BvR 1287/17 und weitere)

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Im Zuge des Dieselskandals bei VW führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs und unerlaubter Werbung – bislang gegen Unbekannt. VW hatte seinerseits bereits im September 2015 die US-Kanzlei Jones Day mit internen Ermittlungen, rechtlicher Beratung und Vertretung gegenüber den US-Strafbehörden beauftragt. Die Kanzlei agiert international und hat eine Niederlassung auch in München.

Im März 2017 durchsuchte die Staatsanwaltschaft dieses Büro von Jones Day. Dabei wurden zahlreiche Aktenordner und umfangreiche elektronische Daten sichergestellt. Beschwerden gegen die Durchsuchung waren vor dem Amts- und dem Landgericht München erfolglos geblieben.

Das danach angerufene Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich noch nicht inhaltlich mit dem Fall, gab VW und Kanzlei zunächst aber vorläufigen Schutz. Danach darf die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Unterlagen zunächst nicht auswerten, sondern muss sie bis zum Abschluss des Hauptverfahrens beim Amtsgericht München hinterlegen.

Zur Begründung verwies das Bundesverfassungsgericht auf eine sogenannte Folgenabwägung: Erwiesen sich die Verfassungsbeschwerden als berechtigt, würden durch eine Auswertung interne Informationen unzulässig an die Staatsanwaltschaft gelangen. Zudem würde das Vertrauensverhältnis zwischen VW und Kanzlei schwer beschädigt. Bleiben die Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg, würde sich dagegen lediglich die Auswertung der Unterlagen verzögern. Ein "Beweisverlust" sei nicht zu befürchten.

(W.Budayev--DTZ)