Deutsche Tageszeitung - Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken

Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken


Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken
Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken / Foto: ©

Die Mitgliedsstaaten der Eurozone können Ausnahmen bei der Verpflichtung zur Annahme von Bargeld durch ihre Verwaltung machen - wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag im Fall von zwei Hessen, die den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wollen. Der Hessische Rundfunk (HR) akzeptiert nur Lastschrift oder Überweisung, weswegen die beiden Männer vor Gericht zogen. (C-422/19 und C-423/19)

Textgröße ändern:

Die Sache ging bis vors Bundesverwaltungsgericht. Dieses stellte fest, dass die Satzung des HR gegen Bundesrecht verstößt, demzufolge Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Allerdings war es sich nicht sicher, ob das Bundesrecht in dem Punkt mit EU-Recht in Einklang steht - die EU hat nämlich die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik. Darum bat das Bundesverwaltungsgericht den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es fragte den Gerichtshof auch, ob ein Mitgliedsstaat die Barzahlung einer "hoheitlich auferlegten" Geldleistungspflicht, wie es der Rundfunkbeitrag ist, ausschließen kann.

Die europäischen Richter kamen zu dem Schluss, dass die EU solche Ausnahmen nicht in jedem Einzelfall regeln muss. Solange die Zahlung mit Bargeld in der Regel möglich sei, seien die Mitgliedsstaaten für die Modalitäten der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen zuständig. Ein Land könne also eine Maßnahme erlassen, die seine öffentliche Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichtet. Gleichzeitig könne es aber auch Ausnahmen definieren, wenn dies im öffentlichen Interesse sei.

Beispielsweise liege es im öffentlichen Interesse, dass öffentlichen Stellen keine unangemessenen Kosten durch die Eintreibung von Forderungen entstehen. Dies könnte eine Einschränkung der Barzahlung rechtfertigen, so der EuGH.

Ob eine solche Einschränkung beim Rundfunkbeitrag verhältnismäßig ist, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das für den konkreten Fall zuständig ist. Die europäischen Richter wiesen aber darauf hin, dass andere Zahlungsmethoden als die Barzahlung möglicherweise nicht allen Beitragspflichtigen leicht zugänglich seien.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

China: Wirtschaft im dritten Quartal um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gewachsen

Chinas Wirtschaft ist nach Angaben aus Peking im dritten Quartal um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt sei im dritten Quartal "um 4,6 Prozent" gestiegen, erklärte das Nationale Statistikamt am Freitag und verwies auf ein "kompliziertes und schwerwiegendes externes Umfeld" und "neue Probleme bei der inländischen wirtschaftlichen Entwicklung". Es handelt sich um das schwächste Wachstum der letzten eineinhalb Jahre.

Studie zu Pilotprojekt Viertagewoche wird in Düsseldorf präsentiert

Seit Anfang des Jahres lief sechs Monate lang das Pilotprojekt Viertagewoche in Deutschland - am Freitag (11.00 Uhr) werden die Ergebnisse der begleitenden wissenschaftlichen Studie in Düsseldorf präsentiert. Untersucht wurden etwa die Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung auf die Gesundheit der Beschäftigten oder auf ihre Produktivität. Dafür führten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Interviews, werteten Fitnesstracker aus und testeten Haarproben auf das Stresshormon Cortisol.

Tarifgespräche in der Geld- und Werttransportbranche erneut gescheitert

In den von Streiks begleiteten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Geld- und Werttransportgewerbe sind die Gespräche zwischen der Gewerkschaft Verdi und den Arbeitgebern erneut gescheitert. Wie beide Seiten am Donnerstag mitteilten, beendete der Arbeitgeberverband BDGW die eigentlich bis Freitag angesetzten Gespräche bereits am Donnerstag nach kurzer Zeit. Verdi hatte parallel zu den Gesprächen zum Ausstand am Donnerstag und Freitag aufgerufen.

US-Finanzministerin: Trumps Zollpläne "völlig fehlgeleitet"

US-Finanzministerin Janet Yellen hält die Pläne des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump für drastische Zollerhöhungen auf Importe für "völlig fehlgeleitet". In am Donnerstag vorab verbreiteten Auszügen einer Rede, die sie in New York halten wollte, wendet sich Yellen entschieden gegen die wirtschaftspolitischen Pläne des Republikaners, der bei der Präsidentschaftswahl am 5. November wiedergewählt werden will.

Textgröße ändern: