Oberverwaltungsgericht stoppt Rodung für Tesla-Fabrik bei Berlin vorläufig
Der US-Elektroautobauer Tesla kann die Rodungsarbeiten auf der Baustelle für seine Fabrik in Grünheide bei Berlin vorerst doch nicht fortsetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab am Donnerstag einer Beschwerde von zwei Umweltverbänden im Eilverfahren statt. Damit sind die Rodungsarbeiten auf einer Waldfläche von rund 83 Hektar vorläufig wieder gestoppt.
Die beiden Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) und Grüne Liga Brandenburg sorgen sich um Zauneidechse und Schlingnatter in dem Waldstück. Sie reichten am Montag Beschwerde gegen die Baumfällarbeiten beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ein - und als dies am Donnerstag zugunsten von Tesla entschied, legten sie umgehend Beschwerde bei der höheren Instanz ein, dem Oberverwaltungsgericht.
Das Gericht verhängte daraufhin eine sogenannte Zwischenanordnung. Damit sind die Rodungsarbeiten vorerst gestoppt. "Diese Entscheidung soll lediglich verhindern, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird", betonte das Oberverwaltungsgericht. Die Entscheidung ermögliche keine Prognose über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens.
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung zuvor damit begründet, dass das "Hauptvorkommen" von Zauneidechse und Schlingnatter außerhalb des geplanten Rodungsgebietes liege. Es seien außerdem "ausreichende Vorkehrungen" zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden. Daher bewegten sich die nachteiligen Wirkungen der Rodung "unterhalb der Erheblichkeitsschwelle".
Zudem handle es sich nicht um die Beseitigung eines über lange Zeit gewachsenen Naturwaldes, sondern um die Beseitigung eines Wirtschaftswaldes, der bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen ist. Tesla drängt in Grünheide zur Eile: Die Produktion des US-Elektroautobauers soll bereits im Juli 2021 starten; jährlich sollen dort bis zu 500.000 Elektroautos vom Band laufen. Bislang baut Tesla das Werk auf Grundlage vorläufiger Teilgenehmigungen.
(L.Møller--DTZ)