Heil: Auch Selbstständige können auf Grundsicherung zurückgreifen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Selbstständige aufgerufen, bei Bedarf in der Corona-Krise auch Grundsicherung in Anspruch zu nehmen. "Damit niemand ins Bodenlose fällt, haben wir zusätzlich zu den Wirtschaftshilfen für Selbstständige den Zugang in die Grundsicherung massiv vereinfacht", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitagausgaben). "Damit kann sich jede und jeder sicher sein, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden und die Rücklagen fürs Alter nicht angetastet werden."
Heil sagte, von dieser Regelung könnten viele profitieren, etwa Beschäftigte in Kurzarbeit oder Selbstständige, die in der Krise in Not geraten. "Wirklich niemand sollte sich scheuen, die staatlichen Hilfen auch in Anspruch zu nehmen, wenn sie gebraucht werden", sagte er.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung beschlossen, den vereinfachten Zugang zu Hartz IV über das Jahresende hinaus bis Ende März 2021 zu verlängern. Danach ist die Vermögensprüfung für sechs Monate ab Bewilligung grundsätzlich ausgesetzt. Zudem werden die Wohn- und Heizkosten voll anerkannt.
Da offenbar viele Selbstständige keinen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen, soll es über die Bundesagentur für Arbeit eine nur für diese Zielgruppe eingerichtete Hotline geben, wie das RND aus dem Bundesarbeitsministerium erfuhr. Die Hotline solle Anfang nächster Woche eingerichtet werden, hieß es. Im Dezember solle es zudem einen Chatbot geben.
(P.Vasilyevsky--DTZ)