Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt Gesetz für elektronische Patientenakte

Bundestag beschließt Gesetz für elektronische Patientenakte


Bundestag beschließt Gesetz für elektronische Patientenakte
Bundestag beschließt Gesetz für elektronische Patientenakte / Foto: ©

Der Bundestag hat das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Das am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD verabschiedete "Patientendaten-Schutz-Gesetz" bereitet den Weg für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, gerade die Corona-Krise habe gezeigt, dass digitale Anwendungen wie Online-Sprechstunden den Alltag der Patienten erleichtern können. Zugleich sicherte Spahn höchsten Datenschutz zu.

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"Wir wollen dafür sorgen, dass die Digitalisierung bei den Patienten ankommt, aber auch die Behandlung leichter wird", sagte Spahn in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung. Patienten sollten künftig Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder nicht mehr in der Tasche mit sich herumtragen müssen.

Spahn zufolge können sich "Patienten jederzeit darauf verlassen, dass ihre Daten sicher sind". Mit dem Gesetz würden "Datenschutzstandards auf höchstem Niveau" festgelegt, die Daten würden auf deutschen Servern verarbeitet. Dies sei gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten wichtig, betonte der Minister angesichts der Kritik an der Datensicherheit.

Die Neuregelung ermöglicht es unter anderem, dass sich Patienten elektronische Rezepte per App auf das Smartphone laden und dann in der Apotheke einlösen können. Die elektronische Patientenakte ist freiwillig und soll ab 2021 verfügbar sein. Neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern können ab 2022 auch der Impfausweis, Mutterpass, das Vorsorgeheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der Patientenakte gespeichert werden. .

FDP, Linke und AfD stimmten gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich. FDP und Linke kritisierten unter anderem, dass zum Start der elektronischen Patientenakte Versicherte zunächst nur entscheiden können, ob alle Daten oder gar keine in die Akte kommen. Erst später sollen sie die Möglichkeit haben, in jedem Einzelfall festzulegen, wer was zu sehen bekommt.

Datenschutz und Selbstbestimmung müssten "immer an oberster Stelle stehen", sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Der Linken-Abgeordnete Achim Kessler sprach von einem "unausgereiften" Projekt.

Die AfD kritisierte, dass die elektronische Patientenakte für Menschen ohne Smartphone nicht konzipiert sei und bemängelte Sicherheitslücken. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink vermisst eine systematische Beteiligung der Patienten an dem Gesetzgebungsverfahren.

Die gesetzlichen Kassen erwarten von dem neuen Patientendatengesetz einen "großen Schub" für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Vor allem durch die geplante elektronische Patientenakte werde die Digitalisierung für die Versicherten greifbar, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, dem "Handelsblatt" vom Freitag.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) betonte, damit könnten Doppeluntersuchungen vermieden und der Behandlungsalltag erleichtert werden. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete es Verbandschefin Ulrike Elsner aber, dass Ärzte für die Dokumentation der Daten künftig einen Zuschlag erhalten sollen.

Laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) befürworten fast drei Viertel der Deutschen (72 Prozent) die elektronische Patientenakte. Rund jeder Zweite (53 Prozent) würde den digitalen Zugriff eingrenzen und auf bestimmte Ärzte oder Befunde beschränken, so es im Gesetz vorgesehen ist. Negativ sehen 27 Prozent der Befragten die digitale Sammlung ihrer Gesundheitsinformationen, da sie das Missbrauchspotenzial für zu hoch halten.

(V.Korablyov--DTZ)

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