Deutsche Tageszeitung - Korruption? Staatsanwalt klagt Regensburger Oberbürgermeister an

Korruption? Staatsanwalt klagt Regensburger Oberbürgermeister an


Korruption? Staatsanwalt klagt Regensburger Oberbürgermeister an
Korruption? Staatsanwalt klagt Regensburger Oberbürgermeister an / Foto: ©

In der Regensburger Spendenaffäre hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) und drei weitere Angeschuldigte erhoben. Wolbergs legen die Ermittler unter anderem Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zur Last, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Außerdem soll der Stadtchef im Zusammenwirken mit anderen Beschuldigten im Zusammenhang mit gestückelten Spenden an die SPD gegen das Parteiengesetz verstoßen haben.

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Im Zuge der Ermittlungen war Wolbergs Anfang des Jahres bereits vorläufig des Dienstes enthoben worden. Neben dem Stadtchef sind ein Bauunternehmer, ein ehemaliger Angestellter von dessen Firma und der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat angeklagt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten muss nun die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg entscheiden.

Ein zentraler Bestandteil der Anklage sind die Vorgänge um die Vergabe eines ehemaligen Kasernengeländes, das die Stadt Regensburg 2011 von der Bundesrepublik erworben hatte. Dabei soll Wolbergs den Bauunternehmer laut Staatsanwaltschaft "bewusst in pflichtwidriger Weise bevorzugt" haben.

Dem Bauunternehmer legt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang unter anderem Bestechung und Vorteilsgewährung zur Last. Er soll von 2011 bis 2016 insgesamt 475.000 Euro an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden gespendet haben - gestückelt in 48 Einzelspenden von Strohmännern über jeweils 9900 Euro, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern und die Parteiengesetz verankerte Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro zu unterlaufen.

Auch soll der Bauunternehmer für den Zuschlag zugunsten seiner Firma bei der Vergabe des Kasernengeländes Zuwendungen an den Fußballverein SSV Jahn Regensburg geleistet haben, dessen Aufsichtsrat Wolbergs angehört. Ferner legt die Anklagebehörde dem Unternehmer zur Last, beim Verkauf von zwei Eigentumswohnungen an dem OB nahestehende Personen Nachlässe von 53.000 und 47.000 Euro gewährt sowie Renovierungskosten für Wolbergs übernommen zu haben.

Wolbergs soll darüber hinaus der Vergabe eines zwischenzeitlich zurückgezahlten 4,5-Millionen-Euro-Kredits an den Unternehmer durch die Sparkasse Regensburg zugestimmt haben - bei einem Zinssatz von 0,6 Prozent und einer Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent. Laut Staatsanwaltschaft soll der OB seine Zustimmung aufgrund der von dem Bauunternehmer bereits erhaltenen und in Aussicht gestellten Zuwendungen erteilt haben, was der Unternehmer gebilligt haben soll.

In ihrer siebenseitigen Mitteilung wies die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hin, dass bis zur Rechtskraft eines möglichen Urteils einem Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung für alle Angeschuldigten gelte. Mit der Anklageerhebung sei der Gesamtermittlungskomplex noch nicht abgeschlossen.

Wolbergs Verteidigung erklärte, der Oberbürgermeister weise die Vorwürfe "unverändert entschieden zurück". Zugleich übte der Anwalt von Wolbergs, Peter Witting, scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe rechtsstaatliche Mindeststandards nicht eingehalten. Von einem fairen Verfahren könne "längst nicht mehr die Rede sein".

Unter anderem habe die Staatsanwaltschaft zugesichert, dass der Verteidigung bei Abschluss der Ermittlungen "nochmals umfassende Akteneinsicht gewährt werde". Dies sei nicht geschehen. Der Verteidigung sei die Möglichkeit genommen worden, "auf den Gang des Verfahrens wie geboten einzuwirken".  (V.Korablyov--DTZ)