Deutsche Tageszeitung - Oberster Gerichtshof der USA weist Klage von Texas gegen Wahlergebnisse ab

Oberster Gerichtshof der USA weist Klage von Texas gegen Wahlergebnisse ab


Oberster Gerichtshof der USA weist Klage von Texas gegen Wahlergebnisse ab
Oberster Gerichtshof der USA weist Klage von Texas gegen Wahlergebnisse ab / Foto: ©

Der Oberste Gerichtshof der USA hat Präsident Donald Trump in dessen Kampf gegen seine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl eine erneute Niederlage bereitet: Der Supreme Court wies am Freitag eine Beschwerde des US-Bundesstaates Texas gegen die Wahlergebnisse in vier Staaten zurück. Die Richter lehnten es ab, sich damit zu befassen, da Texas nicht das Recht habe, sich in die Wahlorganisation anderer Bundesstaaten einzumischen.

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In Texas hatte Trump bei der Präsidentschaftswahl am 3. November die Mehrheit errungen. Der Bundesstaat hatte am Dienstag Beschwerde gegen die offiziellen Wahlergebnisse in Michigan, Georgia, Pennsylvania und Wisconsin eingelegt. Die dortigen Ergebnisse seien "verfassungswidrig", da in großem Umfang "betrugsanfällige" Briefwahlstimmen gezählt worden seien.

Trump hatte große Hoffnungen in die Beschwerde gesetzt und erklärt, sie sei "sehr solide". Er beantragte beim Supreme Court, in dem von Texas angestoßenen Verfahren Stellung beziehen zu dürfen. Die Beschwerde wurde von 106 republikanischen Abgeordneten und 18 Generalstaatsanwälten unterstützt.

Der Beschwerde waren kaum Erfolgsaussichten eingeräumt worden, da ein Bundesstaat sich nicht in den Wahlprozess in anderen Bundesstaaten einmischen darf. Außerdem legte Texas keine eindeutigen Beweise für Wahlbetrug vor und reichte keine Klage gegen die Wahlergebnisse in Staaten mit vielen Briefwahlstimmen ein, in denen Trump gewonnen hatte.

Trump warf dem Supreme Court im Onlinedienst Twitter vor, er habe "uns im Stich gelassen". Das Gericht habe "keine Weisheit, keinen Mut", schrieb er nach der Gerichtsentscheidung. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Kayleigh McEnany, sagte dem Sender Fox News, das Gericht habe sich "weggeduckt" und "hinter Verfahrensregeln versteckt".

Trumps Anwalt Rudy Giuliani beharrte darauf, dass die Vorwürfe "stichhaltig" seien. "Sie müssen überprüft werden, dafür ist das Gericht da. Sie können es nicht einfach so abweisen," sagte er dem Sender Fox News.

Ein Sprecher des gewählten Präsidenten Joe Biden bezeichnete die Entscheidung als nicht überraschend. "Dutzende Richter, Wahlleiter beider Parteien und Trumps eigener Justizminister haben seine unbegründeten Versuche, zu leugnen, dass er die Wahl verloren hat, zurückgewiesen," erklärte er.

Am überraschendsten war wohl die Reaktion des Parteichefs der Republikaner in Texas. Allen West schien in einer Mitteilung eine Abspaltung von Bundesstaaten anzudeuten. "Vielleicht sollten sich die gesetzestreuen Staaten zusammenschließen und eine Union von Staaten bilden, die sich an die Verfassung halten," erklärte West.

Trump hat immer wieder die Hoffnung geäußert, dass der Oberste Gerichtshof ihm bei seinem Kampf gegen seine Wahlniederlage helfen könnte. Am Supreme Court hat das konservative Lager eine klare Mehrheit von sechs zu drei Richtern. Drei der Juristen wurden von Trump ernannt, zuletzt die erzkonservative Richterin Amy Coney Barrett.

Bereits am Dienstag erlitt Trump vor dem Supreme Court eine schwere Niederlage. Das Oberste Gericht wies ohne Angabe von Gründen einen Eilantrag ab, mit dem Verbündete des abgewählten Präsidenten den Wahlausgang im Schlüsselstaat Pennsylvania kippen wollten.

Trump spricht seit Wochen von "Wahlbetrug", der seinem demokratischen Herausforderer Biden angeblich zum Sieg verholfen habe. Das Trump-Lager ist allerdings mit einer Reihe von Klagen gegen die Wahl gescheitert. Inzwischen haben alle Bundesstaaten die Wahlergebnisse zertifiziert.

Biden hatte sich bei der Wahl 306 von insgesamt 538 Wahlleuten gesichert, die am Montag den Präsidenten wählen. Für einen Wahlsieg brauchte der frühere Vizepräsident mindestens 270 Wahlfrauen und -männer. Am 20. Januar soll Biden als 46. Präsident der US-Geschichte vereidigt werden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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