Mutmaßlicher Finanzier des ruandischen Völkermords erstmals vor UN-Gericht
Der wegen des Völkermordes in Ruanda schuldig gesprochene Geschäftsmann Félicien Kabuga ist am Mittwoch erstmals seit seiner Festnahme vor einem UN-Gericht erschienen. Sein Mandant sei "sehr müde" und ziehe es vor, nicht zu sprechen, sagte Kabugas Anwalt Emmanuel Altit vor dem Gericht in Den Haag. Er plädiere auf nicht schuldig, das Ausbleiben einer Stellungnahme Kabugas möge als Erklärung seiner Unschuld in allen Anklagepunkten zu verstehen sein, sagte der Anwalt.
Der über 80-jährige Kabuga nahm hinter einer Glasscheibe an dem Prozess teil. Im Rollstuhl sitzend hörte er zu, wie die Anklageschrift verlesen wurde. Kabuga, der einst zu den reichsten Männern Ruandas gehörte, wird beschuldigt, die Interahamwe-Miliz gegründet zu haben - die bewaffnete Gruppe, die hauptsächlich für den Völkermord an Tutsi und moderaten Hutu im Jahr 1994 in dem ostafrikanischen Land verantwortlich gemacht wird.
Als enger Vertrauter des früheren ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana soll Kabuga nach US-Angaben Gelder zur Verfügung gestellt haben, "mit dem Ziel, den Völkermord von 1994 auszuführen".
Er soll auch die Sendungen des Rundfunksenders Libre des Mille Collines (RTLM) unterstützt haben, in denen zum Mord an den Tutsi aufgerufen wurde. Diese Sendungen hätten "zum Tod von hunderttausenden Menschen beigetragen", hieß es in der Anklageschrift. Kabuga wird auch beschuldigt, am Kauf von Macheten beteiligt gewesen zu sein, die während der Gräueltaten zum Einsatz kamen.
Der Geschäftsmann war im Mai 2020 in einem Vorort von Paris festgenommen worden. Der als einer der meistgesuchten Männer Afrikas geltende Kabuga war ein Vierteljahrhundert lang auf der Flucht gewesen und hatte unter falscher Identität gelebt. 1997 wurde er vom Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) in Abwesenheit wegen Völkermordes und sechs weiterer Verbrechen schuldig gesprochen.
Kabuga sollte zunächst nach Arusha zum Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichte (IRMCT) überstellt werden. Dabei handelt es sich um das Nachfolge-Gericht des ICTR, der im Jahr 2015 formell geschlossen wurde. Ein UN-Richter entschied jedoch, dass er zunächst zu einer medizinischen Untersuchung in die niederländische Zweigstelle des Gerichts in Den Haag gebracht werden sollte.
Kabugas Anwälte wollen eine Überstellung nach Arusha aufgrund des Gesundheitszustandes ihres Mandanten verhindern. Wann und ob Kabuga nach Arusha überstellt wird, ist noch nicht geklärt.
(M.Dylatov--DTZ)