Bundesverwaltungsgericht verhandelt über in NS-Zeit verkauftes jüdisches Grundstück
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (13.30 Uhr) über ein Grundstück, das der ursprüngliche jüdische Eigentümer zur Zeit des Nationalsozialismus verkaufte. Die Großeltern des Klägers kauften es 1934 zu einem Preis, der knapp über dem Einheitswert lag. 1943 wurde das Vermögen des ursprünglichen Eigentümers eingezogen. Er wurde in einem Konzentrationslager ermordet. (Az. BVerwG 8 C 22.19)
1990 beantragten seine Erben die Rückübertragung. Kurz darauf verkauften der Kläger und seine Mutter das Grundstück. Der Staat verpflichtete sie, den Erlös an die Erben zu geben, wogegen der Mann klagte. Nach dem Tod seiner Mutter schlug er das Erbe aus, das an das Land Sachsen ging. Er wandte sich auch gegen den dadurch veränderten Bescheid zur Erlösauskehr - allerdings zu spät, wie das Verwaltungsgericht Cottbus feststellte und seine Klage ablehnte. Der Mann legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
(W.Novokshonov--DTZ)