Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für Bevorratung mit Dexamethason

Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für Bevorratung mit Dexamethason


Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für Bevorratung mit Dexamethason
Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für Bevorratung mit Dexamethason / Foto: ©

Nach der von der WHO als "Durchbruch" bezeichneten Studie zur Behandlung von Covid-19-Patienten mit dem Wirkstoff Dexamethason sieht die Bundesregierung derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. Zunächst wolle sie die Studie erst einmal prüfen, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch in Berlin. "Es gibt im Moment keinen Grund, sich in irgendeiner Weise zu bevorraten."

Textgröße ändern:

Der Sprecher verwies darauf, dass die Studie derzeit "noch nicht einmal veröffentlicht ist". Deshalb wolle er diese auch nicht kommentieren.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte die Ergebnisse der britischen Studie dagegen mit euphorischen Worten begrüßt. Es handele sich um einen "lebensrettenden wissenschaftlichen Durchbruch", erklärte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus in der Nacht zum Mittwoch. Laut den Ergebnissen der Forscher kann Dexamethason die Sterblichkeit von schwerstkranken Covid-19-Patienten deutlich senken.

Angesichts der Ergebnisse der Studie setzte die britische Regierung das Mittel sofort auf die Liste der Standardverfahren des Nationalen Gesundheitsdienstes NHS gegen Covid-19. Dies bedeutet, dass das entzündungshemmende Steroid-Medikament nun sofort bei Corona-Patienten eingesetzt werden kann.

In Frankreich wird das Mittel nach Angaben einer Infektiologin schon länger in der Covid-19-Therapie angewandt. Es werde in den Krankenhäusern des Landes "in großem Umfang genutzt", sagte Karine Lacombe am Mittwoch im Radiosender France Inter.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft

Sechs Monate nach dem Angriff in Litauen auf Leonid Wolkow, einen Vertrauten des verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, hat die polnische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Täter aus Russland aufgenommen. Wie die polnische Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden dem als Anatoli B. bezeichneten Mann drei Straftatbestände zur Last gelegt, darunter politisch motivierte Körperverletzung. Neben B. wird demnach auch gegen sechs polnische und einen belarussischen Staatsbürger ermittelt.

Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg

Wegen Mordes aus Heimtücke an seiner Ehefrau hat das Landgericht Oldenburg am Freitag einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Mann als voll schuldfähig eingestuft. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

Textgröße ändern: