Deutsche Tageszeitung - Prozess um Untreue bei Betrieb von Flüchtlingsheimen in Hildesheim begonnen

Prozess um Untreue bei Betrieb von Flüchtlingsheimen in Hildesheim begonnen


Prozess um Untreue bei Betrieb von Flüchtlingsheimen in Hildesheim begonnen
Prozess um Untreue bei Betrieb von Flüchtlingsheimen in Hildesheim begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Fünf Männer müssen sich seit Donnerstag vor dem Landgericht im niedersächsischen Hildesheim wegen eines mutmaßlichen Untreue- und Bestechungsskandals im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften verantworten. Den Beschuldigten wird in der Anklage vorgeworfen, die pauschale Abrechnungsweise des zuständigen Landesinnenministeriums ausgenutzt und tatsächlich nicht erbrachte Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen über rund 2,3 Millionen Euro abgerechnet zu haben.

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Unter den Angeklagten ist auch der 49-jährige Geschäftsführer einer regionalen Tochterfirma des Sozialverbands ASB, der sich bereits in früheren Prozessen wegen Untreue und anderer Delikte im Zusammenhang mit falschen Abrechnungen beim Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte verantworten musste. Der Tatkomplex, in dem es um Scheinrechnungen in Millionenhöhe oder auch ungerechtfertigte Gehaltszahlungen geht, beschäftigt die Justiz bereits seit mehreren Jahren.

Im aktuellen Strafprozess geht es um mutmaßlich fingierte Abrechnungen, die der 49-Jährige gemeinsam mit einem 39-jährigen weiteren ehemaligen leitenden ASB-Mitarbeiter sowie einem 52-jährigen Betreiber zweier Reinigungsunternehmen organisiert haben soll. Die zwei anderen Angeklagten im Alter von 29 und 33 Jahren waren bei diesen Firmen beschäftigt. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 2016 und 2019, in denen der ASB Flüchtlingsheime betrieb.

Der Reinigungsunternehmer und seine Angestellten stellten demnach Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen, die die mitangeklagten ASB-Verantwortlichen beglichen. In Form von heimlichen Rückvergütungen flossen zu Unrecht erlangte Gelder später teilweise wieder an die Vertreter des Sozialverbands zurück.

Angeklagt sind die Beschuldigten daher wegen Untreue im besonders schweren Fall, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall oder zur Beihilfe dazu. Einen Gerichtssprecher zufolge ließ sich der frühere Geschäftsführer über seine Verteidigung zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen ein. Der 39-Jährige kündigte eine Einlassung an, die übrigen Männer ließen dies zunächst offen. Geplant sind derzeit Prozesstermine bis Februar.

(P.Hansen--DTZ)