Deutsche Tageszeitung - Urteil: Halter von durch Rottweiler verletztem Hund steht Schadenersatz zu

Urteil: Halter von durch Rottweiler verletztem Hund steht Schadenersatz zu


Urteil: Halter von durch Rottweiler verletztem Hund steht Schadenersatz zu
Urteil: Halter von durch Rottweiler verletztem Hund steht Schadenersatz zu / Foto: © AFP/Archiv

Dem Halter eines angeleinten Weimeraners steht nach Bissen von einem losgerissenen Rottweiler gegen seinen Hund Schadenersatz zu. Wie das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mitteilte, wirkt sich die eigene sogenannte Tiergefahr des Weimeranerhalters nicht schadensmindernd aus. Das Gericht bestätigte mit seiner bereits Ende August getroffenen Entscheidung ein Urteil des Wiesbadener Landgerichts.

Textgröße ändern:

Der Mann war Anfang März 2018 mit seinem Weimeraner Rüden spazieren gegangen. Dort begegnete er einer Frau und ihrem Rottweiler. Ob dieser den Weimeraner biss, blieb zwischen beiden Parteien streitig. Im Anschluss musste der Weimeraner jedoch über einen Monat hinweg tierärztlich behandelt werden. Dafür verlangte dessen Halter den Ersatz der Tierarztkosten in Höhe von rund 3000 Euro, tausend Euro Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall - insgesamt etwa 5000 Euro.

Der Mann behauptete demnach, der Rottweiler habe sich losgerissen, ihn umgeworfen und seinen Hund gebissen. Die Halterin des anderen Hundes behauptete hingegen, die jeweils angeleinten Tiere hätten lediglich kurze Zeit "Schnauze an Schnauze" gestanden. Das Landgericht gab im März 2021 der Klage des Manns auf rund 3000 Euro statt.

Hiergegen ging die Halterin des Rottweilers in Berufung - jedoch ohne Erfolg. Beide Instanzen sahen unter anderem aufgrund eines Gutachtens die Frau in der Haftung, weil demnach ihr Hund den Weimeraner angegriffen hatte. Das OLG argumentierte zudem, dass der Mann sich auch keine eigene Tierhaftung seines Hunds schadensmindernd anrechnen lassen müsse.

Denn nur bei dem Rottweiler handle es sich laut hessischer Hundeverordnung um einen gefährlichen Hund, erklärte das Gericht zur Begründung. Zudem habe nur die Frau und nicht der Halter des Weimeraners die Kontrolle über das jeweils geführte Tier verloren.

(L.Møller--DTZ)