Niederländer Joost Klein vom ESC-Finale ausgeschlossen
Die Europäische Rundfunkunion EBU hat den Niederländer Joost Klein vom Finale des Eurovision Song Contest (ESC) ausgeschlossen. Grund seien Vorwürfe einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam gegen Klein wegen eines nicht näher benannten Vorfalls nach dem zweiten ESC-Halbfinale am Donnerstagabend, teilte die EBU am Samstag mit. Der Ausschluss habe aber nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin Eden Golan zu tun.
Klein war am Freitag bereits von den Proben für das ESC-Finale ausgeschlossen worden, ohne dass eine nähere Begründung gegeben wurde. Die schwedische Polizei und die EBU bestätigten am Samstag, dass eine Frau aus dem Produktionsteam eine Beschwerde gegen den Niederländer bei den Behörden eingelegt habe. Die EBU erklärte, solange die polizeiliche Aufarbeitung des Falls laufe, wäre es nicht angemessen, dass der mit dem Lied "Europapapa" zum erweiterten Favoritenkreis zählende Niederländer am Wettbewerb teilnehmen dürfe.
Die EBU widersprach aber Berichten und Spekulationen in Onlinediensten, wonach an dem nicht näher benannten Vorfall ein anderer Künstler oder ein Delegationsmtiglied beteiligt war. Insbesondere gab es Spekulationen, Kleins Verhalten gegenüber Israels Starterin nach dem zweiten Halbfinale könnte der Grund der Untersuchung sein. Er hatte sich bei ihrer Befragung auf der Pressekonferenz die niederländische Flagge über den Kopf gezogen und dazwischen geredet, was als respektlos gewertet wurde.
(P.Hansen--DTZ)