Deutsche Tageszeitung - Gericht lehnt Prinz Harrys Berufung gegen verringerten Polizeischutz ab

Gericht lehnt Prinz Harrys Berufung gegen verringerten Polizeischutz ab


Gericht lehnt Prinz Harrys Berufung gegen verringerten Polizeischutz ab
Gericht lehnt Prinz Harrys Berufung gegen verringerten Polizeischutz ab / Foto: © AFP/Archiv

Prinz Harry ist mit einem Berufungsantrag gegen die Verringerung seines Polizeischutzes bei Großbritannien-Besuchen gescheitert. Der jüngste Sohn des britischen Königs Charles III. habe seinen Versuch verloren, gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen, erklärte ein Gerichtssprecher am Montag. Harry hatte Klage eingereicht, nachdem die britische Regierung ihm 2020 mitgeteilt hatte, dass er nach dem Rückzug von seinen royalen Pflichten nicht mehr das "gleiche Maß" an öffentlich finanziertem Polizeischutz erhalten würde, wenn er sich im Vereinigten Königreich aufhält.

Textgröße ändern:

Der Londoner High Court entschied im Februar, dass die britische Regierung rechtmäßig gehandelt habe. Ein Sprecher von Harry erklärte damals, der in den USA lebende Prinz werde sich an das Berufungsgericht wenden, "um Gerechtigkeit zu erlangen". Schließlich verlange der Herzog von Sussex "keine Vorzugsbehandlung", sondern nur eine "gerechte und rechtsgemäße" Anwendung der Personenschutzregeln, legte sein Sprecher dar.

Harry und seine Frau, die frühere US-Schauspielerin Meghan Markle, hatten sich 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen. Sie leben inzwischen mit ihren Kindern Archie und Lilibet in Meghans Heimat Kalifornien. Die britischen Behörden hatten in der Folge entschieden, über Polizeischutz für Prinz Harry und seine Familie nur noch von Fall zu Fall zu entscheiden und ihn nicht mehr grundsätzlich zu gewähren.

Harry sagte bei einer Gerichtsanhörung im Dezember, dass Sicherheitsbedenken ihn von Reisen nach Großbritannien abhielten. "Das Vereinigte Königreich ist meine Heimat. Das Vereinigte Königreich ist zentraler Bestandteil des Erbes meiner Kinder", legte Prinz Harry in einer schriftlichen Stellungnahme dar, die vor Gericht verlesen worden war. Er könne Großbritannien mit seiner Familie aber nicht besuchen, "wenn es nicht möglich ist, sie zu schützen".

"Ich kann das Leben meiner Frau nicht derart gefährden und angesichts meiner Lebenserfahrung bin ich auch zurückhaltend, mich selbst unnötigerweise zu gefährden", betonte Harry. Seine Anwälte argumentierten zudem, Prinz Harrys Leibwächter hätten keine ausreichenden Befugnisse, um ihn im Vereinigten Königreich angemessen schützen zu können. Außerdem hätten sie keinen Zugang zu Informationen des britischen Geheimdienstes.

Prinz Harry besucht sein Heimatland nur noch selten. Das Verhältnis zur Königsfamilie, insbesondere zu seinem älteren Bruder Kronprinz William, ist zerrüttet. Nach dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung seines Vaters Charles III. Anfang Februar hatte Prinz Harry den König aber sogleich in London besucht.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Zug bleibt kurz vor Bahnhof liegen: Feuerwehr hilft mehr als 100 Reisenden heraus

Die Feuerwehr hat im nordrhein-westfälischen Schwelm mehr als hundert Reisende aus einem Zug geholt, der wegen eines Oberleitungsschadens auf freier Strecke liegen geblieben war. Ein Baum war zuvor am Samstagabend in die Oberleitung gefallen, wie die Feuerwehr in Schwelm am Sonntag mitteilte.

Unbekannte stehlen 18 Zebrafinken aus Voliere in Rheinland-Pfalz

Unbekannte haben 18 Zebrafinken aus einer Voliere in Rheinland-Pfalz gestohlen. Die Ziervögel waren in einem privaten Käfig in Waldleiningen untergebracht, wie die Polizei in Kaiserslautern am Freitag mitteilte. Den Tatzeitraum grenzten die Beamten auf Dienstagabend bis Mittwochmorgen ein.

Zweijähriger stürzt in Sachsen in metertiefen Schacht: Junge mit Baggern befreit

Ein zweijähriger Junge ist in Sachsen mit Hilfe von Baggern aus einem rund drei Meter tiefen Schacht gerettet worden. Das Kind wurde nach dem Unfall am Donnerstag in Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in ein Krankenhaus gebracht, wie die Dresdner Polizei am Freitag mitteilte. Die Abdeckung eines Regensickerschachts auf einer Grünfläche hatte unter dem Jungen nachgegeben.

Nach Robbensterben auf Rügen: Landesregierung plant Auflagen für Fischreusen

Nach dem Fund von 44 toten Kegelrobben an der Ostküste Rügens will das Land Mecklenburg-Vorpommern spezielle Auflagen für Reusen in allen seinen Küstengewässern erlassen. Damit solle ein Einschwimmen von Kegelrobben und Seehunden in die Fanggeräte verhindert werden, erklärte Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Er betonte zugleich, dass es weiter keine abschließenden Erkenntnisse zur Todesursache der Tiere gebe.

Textgröße ändern: