Deutsche Tageszeitung - Zahl der Ehescheidungen im vergangenen Jahr leicht gesunken

Zahl der Ehescheidungen im vergangenen Jahr leicht gesunken


Zahl der Ehescheidungen im vergangenen Jahr leicht gesunken
Zahl der Ehescheidungen im vergangenen Jahr leicht gesunken / Foto: © AFP/Archiv

Die Zahl der Scheidungen ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Insgesamt wurden 2021 rund 142.800 Ehen geschieden und damit knapp 1100 oder 0,7 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Bereits im Jahr 2020 waren die Scheidungen um 3,5 Prozent zurückgegangen.

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Seit 2012 gibt es schon einen sinkenden Trend, eine Ausnahme war das Jahr 2019 mit einem leichten Anstieg der Scheidungen. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Scheidungen sind nach Einschätzung des Statistikamts daher nicht erkennbar. Da einer Scheidung in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr vorausgeht, können sich solche Effekte allerdings auch erst langfristig zeigen.

Etwas mehr als die Hälfte (51,5 Prozent) der im vergangenen Jahr geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Insgesamt waren etwa 121.800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Etwa 22.900 oder 16,1 Prozent aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf vierzehneinhalb Ehejahre zurück. Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und zwei Monaten geschieden worden. Das lag damals auch mit am geringen Anteil geschiedener Langzeitehen - 1996 wurden mit 18.000 nur 10,3 Prozent der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Die meisten Ehen (81,4 Prozent) wurden 2021 nach einer Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 17,6 Prozent aus. Unter den Geschiedenen waren auch etwa tausend gleichgeschlechtliche Paare. Das sind etwa hundert mehr als im Vorjahr. Die Ehe für alle war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden.

Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern nur durch Aufhebung beenden. 2021 wurden mit rund tausend Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa hundert oder 9,1 Prozent weniger erfasst als im Vorjahr. Damit gibt es zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen hin zu den Scheidungen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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