Bewährungsstrafe für belgischen Künstler Jan Fabre in Missbrauchsprozess
Der belgische Künstler Jan Fabre ist in einem Missbrauchsprozess zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Strafgericht in Antwerpen sprach den 63-jährigen Choreographen und Bildhauer am Freitag der sexuellen Belästigung und Gewalt gegen frühere Mitglieder seiner Tanzkompanie schuldig. Fabre hatte die Vorwürfe bestritten.
Das Gericht blieb hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren Haft zurück. Ein Teil der Taten sei verjährt, hieß es zur Begründung. Dies betreffe die Vorwürfe von sechs der zwölf mutmaßlichen Opfer. An der Urteilsverkündung nahm Fabre nicht teil.
"Wir sind zufrieden mit dem Urteil", sagte die Opfer-Anwältin An-Sofie Raes. Im Zuge der #MeToo-Debatte über sexualisierte Gewalt gegen Frauen hatten sich 2018 frühere Mitglieder von Fabres Antwerpener Tanzkompanie Troubleyn über jahrelange Erniedrigungen und sexuelle Belästigung beschwert. Der Choreograph habe sich wie ein Tyrann aufgeführt, sagten die Tänzerinnen in dem Prozess aus.
Fabre hatte sich in den 80er Jahren einen Namen als Avantgarde-Künstler gemacht. Er stellte seine Werke unter anderem auf der Biennale in Venedig und der Documenta in Kassel aus.
(V.Sørensen--DTZ)