Urteil in Prozess um Diebstahl von Lindenbergs Porsche in Hamburg rechtskräftig
Das Urteil im Prozess um den Diebstahl des Porsches von Sänger Udo Lindenberg ist rechtskräftig. Der inzwischen 27-jährige Angeklagte und die Staatsanwaltschaft nahmen am Montag jeweils ihre Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil zurück, wie das Hanseatische Oberlandesgericht mitteilte. Das Amtsgericht Hamburg-St.Georg hatte den Mann im vergangenen Oktober vom Vorwurf freigesprochen, mit der Tat etwas zu tun gehabt zu haben.
Zugleich wurde der Beschuldigte wegen mehrerer anderer Autodiebstähle zu insgesamt zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte waren gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen, so dass der Fall vor das Landgericht Hamburg gekommen war.
Lindenbergs Porsche war im Juli 2020 aus der Tiefgarage eines Hamburger Hotels gestohlen worden. Wenige Tage später wurde der Wagen wiederentdeckt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, das Auto gestohlen oder als Hehler gekauft zu haben.
(G.Khurtin--DTZ)