Deutsche Tageszeitung - Türkei entgeht vorerst Aufnahme in Schwarze Liste der EU zu Steueroasen

Türkei entgeht vorerst Aufnahme in Schwarze Liste der EU zu Steueroasen


Türkei entgeht vorerst Aufnahme in Schwarze Liste der EU zu Steueroasen
Türkei entgeht vorerst Aufnahme in Schwarze Liste der EU zu Steueroasen / Foto: ©

Die EU setzt die Türkei vorerst nicht auf ihre Schwarze Liste der Steueroasen. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag erfuhr, entschieden sich die Mitgliedstaaten vorerst gegen den Schritt. Ankara hätte eigentlich bis Ende 2019 die Voraussetzungen für einen automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen mit der EU schaffen sollen, dies aber nicht umgesetzt. Das Land bekomme nun "aus politischen Gründen etwas mehr Zeit", hieß es aus EU-Kreisen.

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Dagegen entschieden die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten am Mittwoch, die Kaimaninseln, die Seychellen, Panama und Palau auf die Schwarze Liste der Steueroasen zu setzen. Abschließend muss die Entscheidung am kommenden Dienstag beim Treffen der EU-Finanzminister noch gebilligt werden. Dies gilt aber als Formsache.

Die Kaimaninseln sind das erste britische Überseegebiet, das nach dem Brexit auf die Schwarze Liste kommt. Die dortige Regierung habe "die notwendigen Reformen nicht vor Ende 2019 umgesetzt", hieß es. Die EU wirft den Kaimaninseln insbesondere vor, dass die dortige Gesetzgebung die Ansiedlung von Offshore-Strukturen zur Steuerhinterziehung erleichtert. Als EU-Gebiet konnten die Kaimaninseln bis zum Brexit nicht auf die Liste gesetzt werden.

Die EU hatte Ende 2017 ihre Gangart gegen Steuerparadiese nach Enthüllungen wie den Panama-Papers über weit verbreitete Praktiken von Steuerflucht und -hinterziehung verschärft. Derzeit stehen acht Länder auf der Schwarzen Liste der EU: die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago sowie Vanuatu.

Die Europäer setzen mit ihrer Schwarzen Liste auf eine Prangerwirkung und versuchen gleichzeitig, die Länder und Gebiete durch politischen Druck zur Änderung ihrer Steuergesetzgebung zu bewegen. Sanktionen gegen unkooperative Länder sind nur in beschränktem Umfang möglich.

(M.Dorokhin--DTZ)

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