Deutsche Tageszeitung - Vorläufige Einigung für einheitliche Definition nachhaltiger Finanzprodukte

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Vorläufige Einigung für einheitliche Definition nachhaltiger Finanzprodukte


Vorläufige Einigung für einheitliche Definition nachhaltiger Finanzprodukte
Vorläufige Einigung für einheitliche Definition nachhaltiger Finanzprodukte / Foto: ©

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich vorläufig auf eine einheitliche Definition für nachhaltige Finanzprodukte geeinigt. Nach langen Verhandlungen sei ein Kompromiss gefunden worden, sagte der französische EU-Abgeordnete Pascal Canfin am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Allerdings habe die kontroverse Einstufung von Atomenergie verschoben werden müssen, weil keine Einigung möglich gewesen sei.

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Künftig soll es laut Canfin drei Kategorien für nachhaltige und annähernde nachhaltige Finanzprodukte geben: "Grün" für uneingeschränkt umweltfreundliche Investitionen sowie zwei Abstufungen für Finanzprodukte, die in nicht völlig emissionsfreie Projekte investieren, aber zum Übergang hin zu vollständiger Klimaneutralität beitragen.

Die Entscheidung, ob Kernenergie als nachhaltig eingestuft werden soll oder nicht, wurde verschoben. "Ansonsten hätten wir eine Blockade des ganzen Vorhabens riskiert", sagte Cafin. Das EU-Parlament wollte, dass Atomkraft wie auch Kohle als "nicht nachhaltig" betrachtet wird. Das stark von Atomkraft abhängige Frankreich hatte darauf gedrängt, diese Energiequelle als grün einzustufen.

Dass der Streit um die Einstufung von Kernenergie auch im Kreis der Mitgliedstaaten noch nicht beigelegt ist, machten Äußerungen beim Treffen der EU-Finanzminister am Donnerstag in Brüssel deutlich. Der österreichische Finanzminister Eduard Müller erklärte es zur Priorität, "dass Atomenergie hier nicht dazu zählt". "Kernenergie ist für uns keine nachhaltige Energiequelle", sagte auch seine schwedische Kollegin Magdalena Andersson.

Bei der Energieproduktion mit Gas hängt die Einstufung dem Liberalen Canfin zufolge im Einzelfall von der CO2-Bilanz der jeweiligen Methode ab. Etwa könnten Anlagen, die mit Biogas betrieben werden können, durchaus als annähernd nachhaltig eingestuft werden; nicht aber klassische Erdgaskraftwerke, die mehr als 100 Gramm CO2 pro produzierte Kilowattstunde Energie ausstoßen.

Der Markt für grüne und nachhaltige Geldanlagen entwickelt sich rasant. Bislang ist jedoch nicht eindeutig definiert, was als nachhaltig bezeichnet werden kann. Das ermöglicht zum einen sogenanntes Greenwashing: Finanzprodukte werden als grüner beworben als sie sind. Zum anderen haben manche Länder eigene Definitionen und Labels für Nachhaltigkeit definiert, wodurch ein undurchsichtiger Flickenteppich entsteht.

Diesen beiden Problemen soll mit der einheitlichen Definition begegnet werden. Die EU-Kommission soll auf Basis der Einigung zusammen mit Experten feste Kriterien für ein Klassifizierungssystem erarbeiten. Spätestens Ende 2022 soll dieses Anwendung finden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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