Deutsche Tageszeitung - Fahrverbote für Essen und Autobahn 40 vorerst vom Tisch

Fahrverbote für Essen und Autobahn 40 vorerst vom Tisch


Fahrverbote für Essen und Autobahn 40 vorerst vom Tisch
Fahrverbote für Essen und Autobahn 40 vorerst vom Tisch / Foto: ©

Dieselfahrverbote in Essen sind vorerst vom Tisch: Im gerichtlichen Tauziehen um die Luftreinhaltung in der Ruhrgebietsstadt haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Stadt Essen auf einen Vergleich verständigt. Ein Dieselfahrverbot im Stadtgebiet oder auf der Autobahn 40 sieht der Vergleich nicht vor, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag mitteilte. (Az. 8 A 4951/18)

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Mit einem nun vereinbarten Maßnahmenkatalog könne eine sichere Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts im Jahr 2020 erwartet werden, teilte die DUH mit. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, würden ergänzende Maßnahmen in den Vergleich aufgenommen, die unter Hinzuziehung eines Güterichters am Ende auch zu Dieselfahrverboten führen können.

Zu den in dem Vergleich verankerten Maßnahmen gehören laut DUH die Erneuerung beziehungsweise Hardware-Nachrüstung aller in Essen verkehrenden ÖPNV-Busse sowie der Essener kommunalen Nutzfahrzeuge noch im Jahr 2020. Mit einem rechtlich verbindlichen Maßnahmenkatalog solle der Bahn- und Busverkehr verstärkt und die Infrastruktur für Radverkehr beschleunigt ausgebaut werden.

Unter anderem werde in der Essener Innenstadt eine Umweltspur eingerichtet, der öffentliche Nahverkehr ausgebaut und die Taktzeit verdichtet. Auch solle durch weniger öffentliche Parkplätze in der Innenstadt bei gleichzeitig höheren Parkgebühren im öffentlichen Raum die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver werden.

Mit dem nun geschlossenen Vergleich hat sich das Berufungsverfahren vor dem OVG gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erledigt. Das Gelsenkirchener Gericht hatte am 18. November 2018 Fahrverbote in Essen und auf einer Teilstrecke der A 40 angeordnet.

Für die A 40 wurde nun ebenfalls eine Regelung getroffen. Danach sollen laut NRW-Umweltministerium auf der Fernstraße bis zum 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen getroffen und insbesondere keine Fahrverbote angeordnet werden. Der Vergleichstext sehe vor, dass sich das Land bis dahin beim Bund um Lösungen bemüht.

Konkreter Vorschlag ist die Aufnahme einer Deckelung der A 40 in dem Bereich, in dem die NO2-Werte überschritten werden, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Falls bis zum 31. Dezember 2020 kein Ergebnis vorliegt, seien weitere Gespräche vorgesehen.

Die Vergleichsverhandlungen zum Luftreinhalteplan Essen waren die ersten einer ganzen Reihe von Gesprächen, mit denen das Land Nordrhein-Westfalen und die DUH in den kommenden Wochen nach Lösungen für elf weitere NRW-Städte suchen wollen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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