Umwelthilfe scheitert mit Vollstreckungsantrag gegen die Stadt Mainz
Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Durchsetzung von Fahrverboten gegen die Stadt abgelehnt. Wie das Gericht am Mittwoch erklärte, wollte die DUH im Mainzer Luftreinhalteplan vorgesehene Diesel-Fahrverbote unter "Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro" erzwingen, weil die Stadt sie "trotz andauernder Überschreitung der Grenzwerte" nicht umsetze. Die Richter sahen einen solchen Zwang "unbegründet".
Die DUH klagt regelmäßig gegen Städte, die den vorgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht einhalten. Bereits Ende Oktober 2018 entschied das Verwaltungsgericht Mainz nach einer solchen Klage, dass die Stadt ihren Luftreinhalteplan ändern und ein "Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen" muss.
Das habe Mainz zum April dieses Jahres "unter Aufnahme eines Stufenkonzepts für Verkehrsverbote" getan, argumentierten die Richter. Das damalige Urteil entfalte aber keine "Bindungswirkung" hinsichtlich der Umsetzung dieses Konzepts, darum könnten konkrete Verbote auch nicht durch Vollstreckung erreicht werden. Es war der zweite Vollstreckungsantrag der DUH, den die Mainzer Richter in diesem Jahr abwiesen.
(N.Loginovsky--DTZ)