Bundesrat segnet Steuervorteile für E-Dienstwagen und Tampons ab
Zum Jahreswechsel treten für Verbraucher mehrere Steuervorteile in Kraft: Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Reihe von Änderungen im Steuerrecht zu, die unter anderem die stärkere Förderung der Elektromobilität und eine ermäßigte Umsatzsteuersatz für Hygieneartikel wie Tampons umfassen. Der Bundestag hatte bereits Anfang November grünes Licht gegeben.
Damit können wesentliche Teile des Jahressteuergesetzes, das nun noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss, am 1. Januar in Kraft treten. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur E-Mobilität und zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrrads. Dadurch soll auch ein Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen geleistet werden.
Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridautos weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Günstiger für Verbraucher werden künftig E-Books und Tampons. Für die Monats-Hygieneartikel und die elektronischen Bücher soll künftig ebenso wie für E-Paper der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gelten. Die Debatte über eine Steuersenkung auf Hygieneartikel für Frauen läuft schon lange; zuletzt hatten mehrere Petitionen zehntausende Unterstützer und Unterstützerinnen gefunden. Sie argumentieren, dass Tampons und Binden zum Grundbedarf von Frauen gehören und kein Luxus sind.
Außerdem steigen die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Über diese Änderungen hinaus schlug der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung an die Bundesregierung vor, steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement auf den Weg zu bringen. Hierbei muss nun die Bundesregierung entscheiden, ob sie dieses Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
(W.Uljanov--DTZ)