Deutsche Tageszeitung - Bundesrat stimmt Azubi-Mindestlohn zu

Bundesrat stimmt Azubi-Mindestlohn zu


Bundesrat stimmt Azubi-Mindestlohn zu
Bundesrat stimmt Azubi-Mindestlohn zu / Foto: ©

Azubis bekommen künftig einen Mindestlohn. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat einer Reform der beruflichen Bildung zu, die die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöhen und damit den Fachkräftemangel eindämmen soll. Teil der Reform sind auch neue Abschlussbezeichnungen wie "Bachelor Professional", die die Abschlüsse aufwerten sollen.

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Als Mindestvergütung sollen Auszubildende künftig im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro bekommen, ab 2021 erhöht sich der Betrag auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Nach dem ersten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung weiter an - um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Außerdem ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung: Künftig sollen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" heißen, Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen hingegen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen. Durch die englischen Bezeichnungen soll die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden.

Der Bundestag hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform bereits Ende Oktober mit wenigen Änderungen beschlossen. Das Parlament stärkte dabei unter anderem den Freistellungsanspruch von Auszubildenden. So müssen die Azubis etwa nicht mehr am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung im Betrieb arbeiten gehen.

Der Bundesrat äußerte sich hierzu in einer begleitenden Entschließung kritisch - denn die Länderkammer fürchtet, dass dadurch vor allem kleine und mittlere Unternehmen belastet werden. Die Bundesregierung bittet der Bundesrat deshalb, die Regelung zwei Jahre nach Inkrafttreten auf den Prüfstand zu stellen. Diese Entschließung geht nun an die Bundesregierung, die darüber entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Das Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen treten dann zum 1. Januar 2020 in Kraft.

(M.Dorokhin--DTZ)

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