BGH bestätigt Geschäftsmodell von Online-Portalen wie wenigermiete.de
Online-Portale wie wenigermiete.de können an ihrem bisherigen Geschäftsmodell festhalten, mit dem sie Verbrauchern im Internet die Durchsetzung ihrer Rechte anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch im konkreten Fall das Vorgehen des Unternehmens bei Mieteransprüchen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse. Die Tätigkeit sei durch die sogenannte Inkassoerlaubnis gedeckt. Das Urteil dürfte zentrale Bedeutung für die gesamte Legal-Tech-Branche haben. (Az. VIII ZR 285/18)
Portale wie wenigermiete.de setzen bei ihrem Angebot auf Technik. Die zentrale Idee ist, Standardfälle mithilfe von Softwareprogrammen zu bearbeiten. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg. Rechtlich umstritten war, ob die Anbieter als sogenannte Inkassounternehmen agieren können, die Forderungen eintreiben, oder ob eine unerlaubte Rechtsberatung vorliegt.
Der Bundesgerichtshof stellte im Fall von wenigermiete.de nun fest, dass das Angebot durch die Inkassobefugnis gedeckt sei. Der Gesetzgeber habe mit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz das Ziel "einer grundlegenden, an den Gesichtspunkten der Deregulierung und Liberalisierung ausgerichteten Neugestaltung des Rechts des außergerichtlichen Rechtsdienstleistung verfolgt".
Wenigermiete.de-Gründer Daniel Halmer nannte das Urteil einen "Meilenstein für den Verbraucherschutz". Er freue sich sehr über die Entscheidung, sagte Halmer nach der Urteilsverkündigung in Karlsruhe. "Jetzt geht es erst richtig los."
(W.Budayev--DTZ)