Deutsche Tageszeitung - Privater Autobahnbetreiber scheitert mit Millionenklage gegen den Bund

Privater Autobahnbetreiber scheitert mit Millionenklage gegen den Bund


Privater Autobahnbetreiber scheitert mit Millionenklage gegen den Bund
Privater Autobahnbetreiber scheitert mit Millionenklage gegen den Bund / Foto: ©

Der private Autobahnbetreiber A1 mobil ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage über rund 700 Millionen Euro gegen den Bund gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle wies am Dienstag die Berufung des Unternehmens ab. A1 mobil wollte die im Konzessionsvertrag geregelte Vergütung nachträglich anpassen lassen, da das Lkw-Verkehrsaufkommen durch die Wirtschaftskrise 2008 sank und das Unternehmen hohe Verluste erlitt. (Az. 13 U 127/18)

Textgröße ändern:

Nach Auffassung der Richter lag das Risiko laut Vertrag aber "ausschließlich und unbegrenzt" bei A1 mobil. Da sich wirtschaftliche Entwicklungen nicht über längere Zeiträume vorhersagen ließen, hätten die Parteien eine derartige Risikoübernahme durch den Bund ausdrücklich nicht in dem Vertragswerk vereinbart. Auf der anderen Seite hätte das Unternehmen bei einer starken Zunahme des Verkehrs auch zusätzliche Gewinne verbucht. Beide Möglichkeiten habe A1 mobil "bewusst in Kauf genommen".

Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts in Hannover, das die Klage von A1 mobil im September vorigen Jahres mit derselben Begründung abgewiesen hatte. Eine neuerliche Berufung ließen die Richter wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht zu. Dagegen könnte das Unternehmen allerdings noch mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.

A1 mobil übernahm 2008 vom Bund für 30 Jahre den Betrieb eines etwa 70 Kilometer langen Teilstücks der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Das Projekt ist eine sogenannte öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Die Firma verpflichtete sich auch zum Ausbau der stark befahrenen Strecke. Im Gegenzug erhält es laut Konzessionsvertrag eine Vergütung, die sich vor allem nach den Einnahmen durch mautpflichtige Laster bemisst.

Weil das Lkw-Aufkommen und damit auch die Mauteinnahmen auf dem Streckenabschnitt ab Anfang 2009 einbrachen und sich nur langsam wieder erhöhten, nahm das Konsortium deutlich weniger ein als kalkuliert. Es klagte deshalb auf nachträgliche Anpassung der Vergütungssätze sowie Schadenersatz. Insgesamt ging es um rund 800 Millionen Euro. Nach Argumentation der Firma hatte sie das aus so ungewöhnlichen Schwankungen des Verkehrsaufkommens folgende geschäftliche Risiko nicht völlig übernommen.

Die Linke im Bundestag begrüßte das Urteil. Zugleich warnte sie vor ihrer Auffassung nach unkalkulierbaren juristischen Risiken bei derartigen ÖPP-Projekten. Der Rechtsstreit um A1 mobil zeige, dass diese für den Bund "kaum beherrschbar" seien, erklärte ihr Verkehrsexperte Victor Perli am Dienstag. Im schlechtesten Fall hätte dieser fast 800 Millionen Euro bezahlen müssen. Auch sei noch unklar, ob weitere rechtliche Schritte folgten.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland

Deutschland erhält seinen letzten Atommüll aus Frankreich zurück: Vier Container mit hoch radioaktivem Material hätten am Dienstag den Bahnhof Valognes in der Nähe der Wiederaufbereitungsanlage La Hague Richtung Deutschland verlassen, teilte der staatliche Atomkonzern Orano mit. Dabei handle es sich um den 13. und letzten Transport von hochradioaktivem Material. Nach Informationen der Umweltorganisation Greenpeace ist er für das 2019 abgeschaltete Atomkraftwerk Philippsburg nahe der französischen Grenze bestimmt.

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

Textgröße ändern: