Privater Autobahnbetreiber scheitert mit Millionenklage gegen den Bund
Der private Autobahnbetreiber A1 mobil ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage über rund 700 Millionen Euro gegen den Bund gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle wies am Dienstag die Berufung des Unternehmens ab. A1 mobil wollte die im Konzessionsvertrag geregelte Vergütung nachträglich anpassen lassen, da das Lkw-Verkehrsaufkommen durch die Wirtschaftskrise 2008 sank und das Unternehmen hohe Verluste erlitt. (Az. 13 U 127/18)
Nach Auffassung der Richter lag das Risiko laut Vertrag aber "ausschließlich und unbegrenzt" bei A1 mobil. Da sich wirtschaftliche Entwicklungen nicht über längere Zeiträume vorhersagen ließen, hätten die Parteien eine derartige Risikoübernahme durch den Bund ausdrücklich nicht in dem Vertragswerk vereinbart. Auf der anderen Seite hätte das Unternehmen bei einer starken Zunahme des Verkehrs auch zusätzliche Gewinne verbucht. Beide Möglichkeiten habe A1 mobil "bewusst in Kauf genommen".
Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts in Hannover, das die Klage von A1 mobil im September vorigen Jahres mit derselben Begründung abgewiesen hatte. Eine neuerliche Berufung ließen die Richter wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht zu. Dagegen könnte das Unternehmen allerdings noch mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.
A1 mobil übernahm 2008 vom Bund für 30 Jahre den Betrieb eines etwa 70 Kilometer langen Teilstücks der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Das Projekt ist eine sogenannte öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Die Firma verpflichtete sich auch zum Ausbau der stark befahrenen Strecke. Im Gegenzug erhält es laut Konzessionsvertrag eine Vergütung, die sich vor allem nach den Einnahmen durch mautpflichtige Laster bemisst.
Weil das Lkw-Aufkommen und damit auch die Mauteinnahmen auf dem Streckenabschnitt ab Anfang 2009 einbrachen und sich nur langsam wieder erhöhten, nahm das Konsortium deutlich weniger ein als kalkuliert. Es klagte deshalb auf nachträgliche Anpassung der Vergütungssätze sowie Schadenersatz. Insgesamt ging es um rund 800 Millionen Euro. Nach Argumentation der Firma hatte sie das aus so ungewöhnlichen Schwankungen des Verkehrsaufkommens folgende geschäftliche Risiko nicht völlig übernommen.
Die Linke im Bundestag begrüßte das Urteil. Zugleich warnte sie vor ihrer Auffassung nach unkalkulierbaren juristischen Risiken bei derartigen ÖPP-Projekten. Der Rechtsstreit um A1 mobil zeige, dass diese für den Bund "kaum beherrschbar" seien, erklärte ihr Verkehrsexperte Victor Perli am Dienstag. Im schlechtesten Fall hätte dieser fast 800 Millionen Euro bezahlen müssen. Auch sei noch unklar, ob weitere rechtliche Schritte folgten.
(N.Loginovsky--DTZ)