NRW-Regierung legt Revision gegen OVG-Urteil zum Luftreinhalteplan Köln ein
Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zum Luftreinhalteplan Köln Revision eingelegt. Dies teilte das NRW-Umweltministerium am Montag in Düsseldorf mit. Das OVG hatte die Bezirksregierung Köln im September verurteilt, den Luftreinhalteplan Köln fortzuschreiben und hierbei neue Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung im Jahr 2020 unter Einbeziehung aktuellster Daten zu erstellen.
Die Münsteraner Richter betonten in ihrem Urteil, nach derzeitigem Stand müssten Verbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um die Grenzwerte an vier Messstellen in Köln einhalten zu können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ließ das OVG aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Zuvor hatte die NRW-Regierung bereits Revision gegen ein vergleichbares OVG-Urteil zum Luftreinhalteplan Aachen eingelegt.
Nach Angaben des Düsseldorfer Ministeriums begann die Bezirksregierung Köln unabhängig von den Revisionen in Abstimmung mit den Städten Aachen und Köln unmittelbar nach den Urteilen mit der Erstellung neuer Prognosen zur Stickstoffdioxid-Belastung, um die Luftreinhaltepläne fortzuschreiben. Eine wichtige Neuerung sei dabei eine vom Umweltbundesamt im September veröffentlichte Aktualisierung der Emissionsfaktoren, mit der die Realemissionen aus dem Straßenverkehr besser berücksichtigt würden.
Laut NRW-Landesregierung sind noch zwölf weitere Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe zu Luftreinhalteplänen beim OVG Münster anhängig. Ein erstes Vergleichsgespräch zum Luftreinhalteplan Essen findet demnach am Mittwoch vor dem Münsteraner Gericht statt.
(L.Møller--DTZ)