Deutsche Tageszeitung - Facebook fordert Gesetzesrahmen für politische Werbung in Online-Netzwerken

Facebook fordert Gesetzesrahmen für politische Werbung in Online-Netzwerken


Facebook fordert Gesetzesrahmen für politische Werbung in Online-Netzwerken
Facebook fordert Gesetzesrahmen für politische Werbung in Online-Netzwerken / Foto: ©

Der Digitalkonzern Facebook dringt angesichts der Debatte über die Auswirkungen von bezahlten Anzeigen für politische Zwecke in Online-Netzwerken auf die Einführung klarer Regeln. "Ob eine Anzeige politisch ist und wer politische Werbung schalten darf, ist nicht einfach zu definieren", sagte eine Sprecherin des US-Unternehmens der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vom Samstag. "Wir glauben, dass gesetzliche Vorgaben in diesem Bereich notwendig sind und bringen uns gerne in Gespräche dazu ein."

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Ähnlich äußert sich Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien: "Das eigentliche Problem im Netz ist die fehlende Definition von politischer Werbung", sagte er der Zeitung und forderte von der Politik, "eine allgemein verbindliche Definition zu formulieren", statt Facebook oder Twitter entscheiden zu lassen.

Twitter hatte zuletzt vor dem Hintergrund von demokratiegefährdenden Desinformationskampagnen im Internet angekündigt, künftig keine Plattform mehr für politische Werbeanzeigen zu bieten und sich damit von Facebook abgesetzt. Facebook-Chef Mark Zuckerberg erklärte hingegen, er wolle in seinem Netzwerk allen eine "Stimme" geben. Die Reichweiten-Vergrößerung durch Anzeigen sei wichtig für noch unbekannte politische Kandidaten und Gruppen, die von den Medien keine Aufmerksamkeit bekämen. Zudem sei die Grenze schwer zu ziehen.

In Deutschland gibt es nach Einschätzung von Martin Gerecke, Fachanwalt für Medienrecht bei der Großkanzlei CMS, "klaren Reformbedarf". Es gebe eine "völlige Intransparenz im Bereich politischer Werbung in den Sozialen Medien", sagte er der der "FAZ". "Für Anzeigen auf Plattformen wie Google haben wir noch keine gesetzlichen Regelungen".

(W.Budayev--DTZ)

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