ZEW-Studie: Aktienanlage eignet sich zur profitablen Altersvorsorge
Eine breit gestreute und langfristige Aktienanlage eignet sich einer Studie zufolge für eine profitable Altersvorsorge. Um Risiken wie etwa eine Finanzkrise kurz vor Rentenbeginn zu minimieren, schlägt das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vor, den Aktienanteil in den Jahren vor dem Renteneintritt schrittweise durch Anleihen zu ersetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dem Gutachten ein Argument für die Abkehr von der Riester-Rente.
Das ZEW fertigte die Studie im Auftrag der Verbraucherschützer an. Darin simulieren die Wissenschaftler unterschiedliche Einzahlungsverläufe in ein Standardprodukt auf Grundlage historischer Renditeverläufe für Aktien und Anleihen.
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine reine Aktienstrategie im Mittelwert eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen bringt. Lediglich in den sieben schlechtesten von 100 Fällen wäre dies anders.
"Eine wichtige Frage rund um die Einführung eines Standardprodukts ist die Kapitalanlage und das Anlagerisiko für Verbraucher", erklärte am Freitag vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn. "Hier ist jetzt klar: Eine einfache Strategie aus Aktien plus Umschichtung wäre deutlich besser als komplizierte Versicherungen oder der Riester-Sparstrumpf."
Die Riester-Rente, die staatlich geförderte Privatvorsorge, soll das sinkende Niveau gesetzlicher Renten ausgleichen. Wer einen Teil seines Einkommens in eine Riester-Altersvorsorge investiert, erhält einen staatlichen Zuschuss oder muss weniger Steuern zahlen. Kritisiert werden aber seit langem schon die hohen Kosten und der Bürokratie-Aufwand.
Der vzbv fordert daher schon seit längerem die Abschaffung und stattdessen eine sogenannte "Extrarente": ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, das ohne unnötige Kosten und Vermittlungsprovisionen auskommt, leicht verständlich ist und durch langfristige Anlagen am Kapitalmarkt gute Renditen abwirft.
Das ZEW betonte am Freitag, die Ergebnisse des Gutachtens ließen sich sowohl auf staatliche Fonds als auch auf betriebliche Altersversicherungen und auf die private Altersvorsorge anwenden.
(N.Loginovsky--DTZ)