Grüne fordern Abschaltung alter Radaranlagen für Windkraftausbau
Die Grünen fordern die Abschaltung alter Radaranlagen, um Platz für den Ausbau der Windenergie zu schaffen. Rund 1500 Windkraftanlagen würden durch "veraltete zivile und militärische Radaranlagen" verhindert, obwohl der Genehmigungsprozess oft weit fortgeschritten sei, sagte Fraktionsvize Oliver Krischer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Donnerstag. "Jetzt muss es darum gehen, wie man kurzfristig der Windbranche hilft", erklärte er.
Das RND berief sich auf Berechnungen der Fachagentur Windenergie, wonach "die Errichtung von Windrädern mit einer Gesamtleistung von etwa 6000 Megawatt derzeit durch Radaranlagen blockiert" werde. In vielen Ländern seien alte Radarstationen, beispielsweise zur Flugsicherung, schon durch andere technische Lösungen ersetzt worden, sagte Krischer. "Das wollen wir Grüne auch für Deutschland."
Außerdem forderte er eine Herabsetzung des gesetzlichen Mindestabstands zwischen solchen Anlagen und Windrädern. Laut RND beträgt dieser in Deutschland 15 Kilometer, in Spanien dagegen nur drei Kilometer. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) könnten durch eine Angleichung der Vorgabe mit wenig Aufwand "zu einem zeitnahen Bau von hunderten von Windkraftanlagen beitragen und damit Arbeitsplätze in Deutschland sichern", appellierte Krischer an die Politik.
Die Grünen kritisieren indes auch den geplanten Mindestabstand von einem Kilometer zwischen Windrädern und Wohngebieten ab fünf Häusern, der im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben werden soll. Der Passus bedeute "das Ende des Ausbaus der Windenergie an Land", sagte Sachsens-Anhalts Energieministerin Claudia Dalbert den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag.
Auch das von der Grünen Priska Hinz geführte hessische Umweltministerium stellte sich gegen die Regelung: Es sei "unnötig, dass der Bund hier eingreifen und etwas regeln will, was vor Ort am besten beurteilt werden kann".
(M.Dorokhin--DTZ)