EuGH verhandelt über Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Dienstag zur Kurzzeitvermietung von Wohnraum, etwa über Plattformen wie Airbnb (ab 09.00 Uhr). Für den Großraum Paris und landesweit für alle Gemeinden mit mehr als 200.000 Einwohnern hat Frankreich hierfür eine Genehmigungspflicht eingeführt. Weil sie sich daran nicht gehalten hatten, wurden zwei Eigentümer von Studios in Paris zu Geldstrafen von jeweils 15.000 Euro verurteilt.
Auf die dagegen gerichtete Klage fragte der oberste französische Kassationshof beim EuGH an, ob die Genehmigungspflicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Eine vergleichbare Genehmigungspflicht besteht etwa auch in Berlin. Sein Urteil wird der EuGH erst in einigen Monaten verkünden. (Az: C-727/18)
(P.Vasilyevsky--DTZ)