BGH verhandelt über Durchschnittsnoten bei Bewertungen im Internet
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft am Dienstag, inwieweit Bewertungsportale in die Berechnung einer Durchschnittsnote sämtliche Bewertungen einbeziehen müssen (ab 09.00 Uhr). Yelp, ein Bewertungsportal für Restaurants und Läden, berücksichtigt hier für nur "empfohlene Bewertungen". Die Einteilung erfolgt automatisch mit einem Algorithmus, "nicht empfohlene Bewertungen" bleiben unberücksichtigt, können aber gelesen werden.
Der klagende Fitness-Studio-Betreiber hält dieses Vorgehen für unzulässig und bekam in der Vorinstanz beim Oberlandesgericht München recht. (Az: VI ZR 495/18)
(N.Loginovsky--DTZ)