Bundestag billigt Deckelung von Managergehältern
Unternehmen, die an der Börse notiert sind, müssen die Gehälter ihrer Spitzenmanager künftig deckeln. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die zweite EU-Aktionärsrichtlinie, wonach die Unternehmen künftig verpflichtet sind, Obergrenzen für die Vorstandsvergütung festzulegen. Die Aktionäre können diese Obergrenze per Abstimmung auf der Hauptversammlung herabsetzen, wenn sie ihnen zu hoch ist.
"Das Gesetz zieht die richtigen Schlüsse aus der Finanzkrise und unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer fest im Prinzip der sozialen Marktwirtschaft verankerten Unternehmensverfassung für den Wirtschaftsstandort Deutschland", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Umsetzung der Richtlinie schaffe "einen ausgewogenen Ausgleich der Arbeitnehmer- und Aktionärsrechte".
Der Richtlinie zufolge muss der Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens künftig der Aktionärsversammlung ein Vergütungssystem vorlegen. Eine Vergütungsobergrenze ist demnach verpflichtend, zudem ein "detaillierter, jährlicher Vergütungsbericht über tatsächlich geleistete Zahlungen".
Die Richtlinie sieht laut Justizministerium auch eine verbesserte Information der Aktionäre vor. Offenlegungspflichten für einflussreiche Stimmrechtsberater und institutionelle Investoren wie Versicherungen und Rentenkassen sorgten für mehr Transparenz.
(L.Møller--DTZ)