BGH verhandelt über Kundenbewertungen als Werbung
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft heute (09.00 Uhr), ob auch Aussagen in Kundenbewertungen als Werbung anzusehen sind und inwieweit Händler dann dafür haften. Ein Onlinehändler hatte auf der Marketplace-Plattform von Amazon sogenannte Kinesiologie Tapes zur Schmerzbehandlung angeboten. Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte er sich verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen.
Allerdings hatten Kunden in ihren Bewertungen die Behauptung einer schmerzlindernden Wirkung wiederholt. Ein Wettbewerbsverband klagt auch hier auf Unterlassung. Allerdings können bei Amazon Marketplace die Bewertungen auch von Kunden stammen, die dasselbe Produkt bei anderen Anbietern gekauft haben. (Az: I ZR 193/18)
(O.Tatarinov--DTZ)