Verfassungsbeschwerde gegen Strafbarkeit des "Containerns" eingereicht
Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob das sogenannte Containern strafbar ist. Zwei Studentinnen, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), legten am Freitag in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls ein, weil sie aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung unter anderem Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Müllcontainer geholt hatten.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte sie deshalb im Januar wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober.
Die Kläger sind der Auffassung, dass die Studentinnen deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden dürften. "Containern ist kein Diebstahl", erklärte GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt. Strafrecht solle "sozialschädliches Verhalten" ahnden - "wer verhindert, dass Lebensmittel verschwendet werden, tut nichts Verwerfliches."
Angesichts der milden Strafe für die beiden Studentinnen hat die Verfassungsbeschwerde vor allem grundsätzliche Bedeutung. "Wir wollen unserer Positionierung gegen Lebensmittelverschwendung und die Kriminalisierung des Containerns mit dem Schritt vor das Bundesverfassungsgericht Nachdruck verleihen", erklärten die beiden Studentinnen Caro und Franzi, die ihre vollen Namen nicht nennen.
Containern als Mittel im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist auch politisch umstritten. Im Sommer scheiterte auf der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative Hamburgs, dieses straffrei zu stellen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)