Dortmunder Verlagshaus setzt sich mit Klage wegen Angebots auf dortmund.de durch
Ein Dortmunder Verlagshaus hat sich mit einer Klage gegen die Stadt Dortmund wegen deren Internetplattform dortmund.de durchgesetzt. In einem am Freitag verkündeten Urteil billigte das Landgericht Dortmund dem Verlag einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Stadt zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az. 3 O 262/17)
Dabei ließ sich die Kammer demnach von der grundsätzlichen Erwägung leiten, dass sich der Staat nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse betätigen dürfe. In dem Verfahren ging es um das Telemedienangebotes der Stadt Dortmund auf dortmund.de vom 15. Mai 2017. Mit diesem Angebot habe die Stadt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen, befand das Gericht.
Denn die Seite habe sich in der äußeren Aufmachung und inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Beiträge - von Ausnahmen abgesehen - nicht wesentlich von dem Angebot eines privaten, digitalen Nachrichtenportals unterschieden. In der Gesamtschau wiesen die Beiträge nach Auffassung des Gerichts vielmehr einen die Presse ersetzenden Gesamtcharakter auf. Dies sei aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(M.Dorokhin--DTZ)