Verfassungsbeschwerde gegen Strafbarkeit des "Containerns" erwartet
Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll am Freitag (12.00 Uhr) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Strafbarkeit des sogenannten Containerns eingereicht werden. Zwei Studentinnen wenden sich gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls, weil sie Lebensmittel aus einem Supermarkt-Müllcontainer holten. Sie werden unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung eingesetzte Containern nicht für einen strafbaren Diebstahl hält.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte die beiden Studentinnen im Januar wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober. Containern als Mittel im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist auch politisch umstritten. Im Sommer scheiterte auf der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative Hamburgs, dieses straffrei zu stellen.
(N.Loginovsky--DTZ)