Deutsche Tageszeitung - Dienstleister Myright fordert vom Bund volle Entschädigung von Thomas-Cook-Kunden

Dienstleister Myright fordert vom Bund volle Entschädigung von Thomas-Cook-Kunden


Dienstleister Myright fordert vom Bund volle Entschädigung von Thomas-Cook-Kunden
Dienstleister Myright fordert vom Bund volle Entschädigung von Thomas-Cook-Kunden / Foto: ©

Der Rechtsdienstleister Myright hat die Bundesregierung aufgefordert, alle betroffenen Pauschalurlauber der Thomas-Cook-Pleite vollständig zu entschädigen. Myright stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie dem Bundesjustizministerium am Donnerstag ein Schreiben zu und forderte darin, "binnen 14 Tagen zu erklären", dass der Bund den entstandenen finanziellen Schaden übernehmen werde. Andernfalls werde Myright die Rechte der Verbraucher "gerichtlich durchsetzen".

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Durch die Insolvenz des britischen Traditionskonzerns Thomas Cook war auch die deutsche GmbH mitsamt Veranstaltern wie Neckermann oder Öger Tours ins Strudeln geraten. Hunderttausende Urlauber konnten ihre Reise nicht fortsetzen oder gar nicht erst antreten. Der Schaden für die Kunden beläuft sich Schätzungen zufolge auf mindestens 400 Millionen Euro - allerdings muss der Versicherer Zurich durch eine gesetzliche Deckelung nur maximal 110 Millionen Euro bezahlen.

Myright und der Anwalt Remo Klinger warfen nun dem Bund vor, das EU-Pauschalreiserecht nicht angemessen umgesetzt zu haben, das unterstreiche, dass bei Insolvenz "der volle Reisepreis erstattet werden muss". Der auf 110 Millionen Euro gedeckelte Betrag sei "viel zu niedrig", sagte Klinger und verwies unter anderem auf Großbritannien, wo Verbraucher 100 Prozent erstattet bekämen. Daher müsse der deutsche Staat für die bereits geleisteten Zahlungen einstehen.

Myright strebt an, den Bund beim Landgericht Berlin zu verklagen, sollte er nicht einlenken und eine Zahlungszusage machen. Verbraucher können sich dieser Klage dann anschließen. Möglich ist, dass der Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt wird. Myright erhält bei Prozessen eine Erfolgsprovision - diese variiert je nach Mitgliedschaft und Existenz einer Rechtsschutzversicherung.

(W.Budayev--DTZ)

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