Deutsche Tageszeitung - Bundesfinanzhof erleichtert Verkauf der eigenen Wohnung

Bundesfinanzhof erleichtert Verkauf der eigenen Wohnung


Bundesfinanzhof erleichtert Verkauf der eigenen Wohnung
Bundesfinanzhof erleichtert Verkauf der eigenen Wohnung / Foto: ©

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Verkauf selbstgenutzter Wohnungen erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil muss die Wohnung nach dem eigenen Auszug nicht bis zum Verkauf leer bleiben. Für die bei selbstgenutzten Wohnungen geltenden Steuervergünstigungen sei dies unschädlich, wenn die Wohnung noch im selben Kalenderjahr verkauft wird. (Az: IX R 10/19)

Textgröße ändern:

Für den Verkauf von Häusern und Wohnungen gilt grundsätzlich eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Ist die Zeit zwischen Kauf und Verkauf kürzer, muss der Eigentümer die Wertsteigerung der Immobilie versteuern. Streitig war hier eine Ausnahmeklausel für selbstgenutzte Wohnungen. Danach entfällt die Steuer auch bei kürzerer Nutzung, wenn die Wohnung vom Kauf bis zum Verkauf durchgehend selbst bewohnt oder wenn sie "im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt" wurde.

Der Kläger hatte 2006 eine Eigentumswohnung gekauft und wohnte dort bis April 2014. Erst im Dezember 2014 hatte er die Wohnung verkauft, dazwischen war sie vermietet.

Das Finanzamt hielt die Hand auf und rechnete die Wertsteigerung dem zu versteuernden Einkommen hinzu. Schließlich habe der Mann zuletzt nicht mehr in seiner Wohnung gewohnt, und auch ein steuerlich gleichgestellter Leerstand habe nicht vorgelegen.

Wie nun der BFH entschied, ist dies auch nicht erforderlich. Laut Gesetz reiche es aus, wenn die Wohnung in Kalenderjahr vor dem Verkauf durchgehend selbst bewohnt wurde. Im Verkaufsjahr und im zweiten Kalenderjahr davor reiche eine Selbstnutzung auch nur für einen Tag aus.

Danach müssen Eigentümer eine Wohnung nicht mehr leer lassen, etwa wenn die Nachfolgeunterkunft früher als gedacht bezugsfertig ist, wenn sie berufsbedingt plötzlich umziehen müssen oder wenn unerwartet ein Platz im gewünschten Heim frei wird. Allerdings muss die Wohnung dann noch im selben Jahr verkauft werden, um die Steuervergünstigung zu erhalten.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland

Deutschland erhält seinen letzten Atommüll aus Frankreich zurück: Vier Container mit hoch radioaktivem Material hätten am Dienstag den Bahnhof Valognes in der Nähe der Wiederaufbereitungsanlage La Hague Richtung Deutschland verlassen, teilte der staatliche Atomkonzern Orano mit. Dabei handle es sich um den 13. und letzten Transport von hochradioaktivem Material. Nach Informationen der Umweltorganisation Greenpeace ist er für das 2019 abgeschaltete Atomkraftwerk Philippsburg nahe der französischen Grenze bestimmt.

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

Textgröße ändern: