Regierung beschließt Plastiktütenverbot
Plastiktüten für Supermarkteinkäufe oder Shoppingtouren sollen in Deutschland künftig der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD), der ein Verbot von leichten Kunststofftragetaschen vorsieht und bei Verstößen für Händler ein üppiges Bußgeld. Sogenannte Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse sollen aber weiterhin erlaubt bleiben.
"Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung", erklärte Schulze. "Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt". Häufig landeten die Tüten zudem in der Umwelt, "wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können".
Zwar hat sich die Zahl der Plastiktüten bereits seit Inkrafttreten einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und dem Handelsverband Deutschland im Jahr 2016 bereits deutlich reduziert - von mehr als 70 Tüten pro Kopf 2015 auf rund 20 Stück 2018. Seitdem geben viele Händler bereits gar keine oder zumindest keine kostenlosen "leichten Kunststofftragetaschen" mehr aus - also die lange Zeit weit verbreiteten Plastikeinkaufstüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern.
Das Verbot soll nun nach Angaben der Ministerin aber dafür sorgen, dass der Verbrauch dieser Tüten "auf Null" zurückgeht und auch diejenigen Händler erfasst werden, die nicht Teil der freiwilligen Vereinbarung sind. Bei Verstößen drohen künftig Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Ausgenommen von dem Verbot sind sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die im Handel von Verbrauchern vor allem für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ein Verbot dieser "Hemdchenbeutel" oder "Knotenbeutel" würde nach Angaben des Umweltministeriums zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen. Hier wirbt Schulze für eine verstärkte Nutzung von Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester.
(W.Uljanov--DTZ)