Bayerisches Bier und Mosel-Wein im Reich der Mitte fortan geschützt
Die EU hat sich mit China auf den Schutz von hundert geografischen Herkunftsbezeichnungen für Alkohol und Nahrungsmittel aus Europa verständigt. Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, sind damit aus Deutschland fünf Namen von Wein- und Biersorten vor Nachahmungen und widerrechtlicher Nutzung geschützt: Weine aus Rheinhessen, von der Mosel und Franken sowie Bayerisches und Münchener Bier. Im Gegenzug werden hundert chinesische Produkte auf dem europäischen Markt geschützt.
Die EU-Kommission sprach von einem "wegweisenden Abkommen". Es spiegele "die beiderseitige Offenheit und Einhaltung internationaler Regeln als Grundlage für Handelsbeziehungen wider". In der EU gibt es bereits 3300 geschützte geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen.
China ist nach Kommissionsangaben für die EU mit 12,8 Milliarden Euro zwischen September 2018 und August 2019 inzwischen der zweitwichtigste Absatzmarkt für Agrar- und Lebensmittelausfuhren. Bei den hundert geschützten chinesischen Produkten geht es unter anderem um Tee, Früchte, Reis und Yak-Fleisch.
(O.Tatarinov--DTZ)