Bundesgerichtshof prüft Widerruf von Darlehensverträgen bei Autokauf
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über den Widerruf von Darlehensverträgen im Zusammenhang mit Autokäufen. Die Kläger schlossen in den Jahren 2013 und 2016 zur Finanzierung mit den beklagten Banken Verträge ab, erklärten aber erst im Jahr 2017 den Widerruf. Sie machten geltend, die Unterlagen enthielten nicht alle für den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist vorgeschriebenen Angaben. (Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)
Die Kläger waren der Ansicht, dass sie unter anderem nicht hinreichend klar und verständlich über die Widerrufsfolgen und das außerordentliche Kündigungsrecht informiert wurden. Aufgrund des wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrags seien sie auch nicht mehr an den Kaufvertrag für das Auto gebunden. Die unter anderem auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen gerichteten Klagen blieben in den Vorinstanzen erfolglos. Abschließend muss jetzt der BGH entscheiden. Ob bereits am Dienstag ein Urteil fällt, ist unklar.
(L.Møller--DTZ)