Gericht: Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken von Android hinweisen
Ein Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Richter wiesen damit die Klage eines Verbraucherverbands zurück. Die Revision ließ der OLG-Senat nicht zu. (Az. 6 U 100/19)
Der Verbraucherverband hatte nach Gerichtsangaben bei dem beklagten Elektronikmarkt Testkäufe vorgenommen und die erworbenen Smartphones von Experten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Sicherheitslücken untersuchen lassen. Eines der Geräte wies 15 von 28 getesteten Sicherheitslücken auf, ein anderes nur eine Sicherheitslücke, obwohl bei beiden Geräten nominell dieselbe ältere Version des Betriebssystems Android werksseitig aufgespielt war.
Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass das Betriebssystem vom jeweiligen Hersteller auf das jeweilige Smartphone-Modell angepasst wird und auch neue Versionen des Betriebssystems erst genutzt werden können, wenn die neue Version zuvor für das jeweilige Modell des Smartphones angepasst wurde. Das BSI gelangte zu der Einschätzung, dass das Gerät mit den 15 Sicherheitslücken für die Nutzer ein eklatantes Sicherheitsrisiko darstelle.
Nachdem sich das BSI erfolglos an den Hersteller gewandt hatte, verlangte der Verbraucherverband vom Betreiber des Elektronikmarkts, die Geräte nicht weiter ohne Hinweis auf die Sicherheitslücken zu verkaufen.
Dagegen entschied der OLG-Senat, die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs seien nicht erfüllt. Es stelle für den Elektronikmarkt einen unzumutbaren Aufwand dar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihr angebotene Smartphone-Modell zu verschaffen.
Zwar sei die Information über das Vorliegen von Sicherheitslücken für die Verbraucher von großer Bedeutung, da hierdurch ihre Privatsphäre verletzt und erlangte Daten zu betrügerischen Zwecken missbraucht werden könnten. Es müsse aber auch berücksichtigt werden, dass der Elektronikmarkt die Sicherheitslücken nur durch Tests feststellen könne, welche sich auf den jeweiligen Typ des Smartphones beziehen müssten.
Auch sei es nicht möglich, alle vorhandenen Sicherheitslücken festzustellen. Zudem könnten sich die feststellbaren Sicherheitslücken jederzeit ändern. Vergleichbares gelte für die Information über die Bereitstellung von Sicherheitsupdates: Ob für ein konkretes Modell noch Sicherheitsupdates bereitgestellt würden, sei dem Elektronikmarkt zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Regel nicht bekannt.
Der Elektronikmarkt habe auch keine Möglichkeit, diese Information ohne ein Zutun der Hersteller zu erlangen. Denn allein der Hersteller entscheide, ob und wann er ein Sicherheitsupdate für das jeweilige Smartphone-Modell anpasse. Auch hier könne sich die entsprechende Information täglich ändern - zumal auch dem Hersteller nicht bekannt sei, ob und wann ein Sicherheitsupdate veröffentlicht wird, das von ihm angepasst werden könnte.
(Y.Ignatiev--DTZ)