Gericht kassiert Australiens "Backpacker-Steuer" als unzulässig ein
In Australien hat ein Gericht die seit Anfang 2017 erhobene "Backpacker-Steuer" für ausländische Saisonarbeiter für illegal erklärt - in acht Ländern können ehemalige Rucksack-Touristen nun auf eine Rückzahlung hoffen, auch in Deutschland. Allerdings prüft die australische Steuerbehörde noch, ob sie gegen das Urteil in Berufung geht.
Die Regierung hatte die Steuer trotz scharfer Kritik von Tourismus- und Landwirtschaftsverbänden verhängt. Sie beträgt 15 Prozent und wird vom ersten Dollar an fällig.
Das Gericht in Brisbane urteilte am Mittwoch im Fall einer britischen Staatsbürgerin, sie müsse die Steuer nicht zahlen, da es zwischen Australien und Großbritannien ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen gibt - also ein Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung. Solche Abkommen hat Australien auch mit Deutschland, Finnland, Norwegen, der Türkei, den USA, Finnland, Norwegen und Chile, wie das Beratungsunternehmen Taxback mitteilte.
Die Steuerbehörde betonte am Mittwoch, nur eine "Minderheit" der Saisonarbeiter aus dem Ausland sei betroffen. Taxback-Chefin Joanna Murphy sagte der Nachrichtenagentur AFP, sie schätze die Zahl auf 75.000. Auf Australien könnten damit Rückzahlungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar zukommen.
Die Regierung in Canberra wollte den Rucksacktouristen zunächst sogar 32,5 Prozent vom Lohn abziehen und als Steuer verbuchen. Vor der neuen Regelung hatte für die Verdienste aus Saisonarbeit zudem ein Steuer-Freibetrag von 18.200 australischen Dollar (11.200 Euro) gegolten, weswegen viele Backpacker um eine Steuerzahlung herumkamen.
Viele eher finanzschwache Rucksack-Touristen verdienen sich auf ihrer Australien-Reise etwas Geld beispielsweise als Erntehelfer in der Landwirtschaft hinzu.
(M.Dorokhin--DTZ)