Deutsche Tageszeitung - Miele streicht bis Ende 2021 weltweit mehr als tausend Stellen

Miele streicht bis Ende 2021 weltweit mehr als tausend Stellen


Miele streicht bis Ende 2021 weltweit mehr als tausend Stellen
Miele streicht bis Ende 2021 weltweit mehr als tausend Stellen / Foto: ©

Der Haushaltsgerätehersteller Miele will seine Kosten senken und streicht dafür bis Ende 2021 mehr als tausend Stellen. Weltweit sollen rund 1070 Arbeitsplätze wegfallen, davon 240 in Deutschland vor allem in der Hauptverwaltung in Gütersloh und im Vertrieb, wie Miele am Mittwoch mitteilte. Betriebsbedingte Kündigungen sollen demnach soweit möglich vermieden werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, rund 470 neue Stellen vor allem im Digitalbereich zu schaffen.

Textgröße ändern:

120 Jahre nach seiner Gründung stelle sich Miele "grundlegend neu auf", erklärte das Unternehmen. Ziel sei "die führende Marktposition im Premiumsegment der Haus- und Gewerbegeräte weiter auszubauen und zugleich die Wirtschaftlichkeit der gesamten Miele Gruppe nachhaltig zu sichern", hieß es in einer Erklärung. "Dringender Handlungsbedarf", aber auch "enorme Chancen", ergeben sich demnach aus der rasant gewachsenen Bedeutung digitaler Kanäle und mobiler Geräte für die Gewohnheiten der Kunden.

Im Geschäftsjahr 2018/19 erzielte Miele mit weltweit rund 20.200 Beschäftigten einen Umsatz von 4,16 Milliarden Euro. Gut 11.000 Mitarbeiter werden in Deutschland beschäftigt. Parallel zur nun angekündigten Neuaufstellung des Traditionsunternehmens sollen bis Ende 2025 im Gütersloher Waschmaschinenwerk zudem rund 650 Arbeitsplätze abgebaut werden. Darüber gibt es es nach Unternehmensangaben bereits "intensive Gespräche" mit dem Betriebsrat und der IG Metall.

Auch im Falle der Streichung der mehr als tausend Stellen bis Ende 2021 werde alles daran gesetzt, sozialverträgliche Lösungen zu finden, die im Einklang mit den Werten des Unternehmens stünden. Die Umsetzung der geplanten Veränderungen werde "ein Kraftakt, der nur mit der Unterstützung und dem Vertrauen der Belegschaft gelingt", erklärten die beiden Geschäftsführenden Gesellschafter Markus Miele und Reinhard Zinkann.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Textgröße ändern: