Deutsche Tageszeitung - Bericht: Börsengang von Ölkonzern Aramco in Saudi-Arabien am 11. Dezember

Bericht: Börsengang von Ölkonzern Aramco in Saudi-Arabien am 11. Dezember


Bericht: Börsengang von Ölkonzern Aramco in Saudi-Arabien am 11. Dezember
Bericht: Börsengang von Ölkonzern Aramco in Saudi-Arabien am 11. Dezember / Foto: ©

Der schon Anfang 2016 angekündigte Börsengang des saudiarabischen Ölkonzerns Aramco soll laut einem Fernsehbericht nun am 11. Dezember dieses Jahr über die Bühne gehen. Die Börse in Riad werde dieses Datum am Sonntag verkünden, berichtete der Sender Al-Arabija am Dienstag. Demnach sollen interessierte Investoren ab dem 4. Dezember Aktien zeichnen können.

Textgröße ändern:

Der Börsengang ist Teil eines wirtschaftlichen Reformprogramms, das Saudi-Arabien unter anderem unabhängiger vom Öl machen soll. Die Regierung in Riad hofft auf Einnahmen in Höhe von 100 Milliarden Dollar (90,3 Milliarden Euro).

Aramco ist der weltgrößte Erdölkonzern und auch der wertvollste: Die Regierung hofft auf eine Bewertung von zwei Billionen Dollar. An der Börse verkaufen will sie einen Anteil von fünf Prozent. Analysten warnen, der Börsenwert werde niedriger ausfallen. Der Börsengang war immer wieder verschoben worden.

Der staatliche Konzern Arabian American Oil Company ist zuständig für fast alle Ölvorkommen im Wüstenstaat. Er fördert mehrere Millionen Barrel Öl täglich. Der Konzern hatte sich erst im April erstmals in die Bücher schauen lassen - und dabei astronomische Gewinne enthüllt. Demnach summierte sich der Nettogewinn im vergangenen Jahr auf 111,1 Milliarden Dollar.

Der Börsengang von Aramco war auch Thema auf der Investorenkonferenz Future Investment Initiative (FII), die am Dienstag in Riad begann. Der Chef des Aufsichtsrats von Aramco, Jassir al-Rumaijan, sagte dort, "bald werden wir mehr Aktionäre haben". Er weigerte sich aber, ein Datum für den Börsengang zu nennen.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Textgröße ändern: