Deutsche Tageszeitung - Hessen fordert nach Wilke-Skandal bessere Kooperation von Bund und Ländern

Hessen fordert nach Wilke-Skandal bessere Kooperation von Bund und Ländern


Hessen fordert nach Wilke-Skandal bessere Kooperation von Bund und Ländern
Hessen fordert nach Wilke-Skandal bessere Kooperation von Bund und Ländern / Foto: ©

Als Konsequenz aus dem Lebensmittelskandal bei der Wurstfirma Wilke hat die hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Grüne) Vorschläge zur Verbesserung des Krisenmanagements auf den Tisch gelegt. Nötig seien unter anderem einheitliche Vorgaben für Betriebe, die Rückverfolgbarkeit ihrer Waren sicherzustellen sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, erklärte das Ministerium am Donnerstag. Denkbar sei etwa, dass künftig auch der Bund und nicht nur die Länder den Krisenrat einberufen könne.

Textgröße ändern:

"Klar ist auch, dass wir als Land mehr Durchgriffsrechte gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden brauchen", erklärte Hinz für Hessen. Dort sei auch eine Verschärfung der Kontrollsysteme nötig. Hinz hatte vor kurzem Unstimmigkeiten bei der Kontrolle des Wurstherstellers Wilke sowie Mängel bei der Kommunikation eingeräumt.

In Wurstwaren von Wilke waren bereits im März schädliche Bakterien, sogenannte Listerien, festgestellt worden. Drei ältere Todesfälle werden mittlerweile damit in Verbindung gebracht. Hinz’ Angaben zufolge wurde in ihrem Ministerium erst Mitte September durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie durch das Robert-Koch-Institut klar, dass es einen Zusammenhang zwischen an Listerien Erkrankten und der Firma Wilke gebe.

Die Entsorgung der Ware der Firma Wilke sei derzeit "in vollem Gang", erklärte Hinz. Die gesamte Entsorgung der rund 320 Tonnen Ware werde rund zwei Wochen dauern. Dabei werde eng mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet, da gegen die Geschäftsführung von Wilke ermittelt werde. Die Firma wurde geschlossen.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Russische Zentralbank will an geldpolitischem Kurs gegen Inflation festhalten

Die russische Zentralbank will an ihrem geldpolitischen Kurs gegen die Inflation festhalten. "Unsere Politik zielt darauf ab, den Preisanstieg zu bremsen", sagte Zentralratschefin Elvira Nabjullina am Dienstag im Parlament in Moskau. "Ohne dies ist ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum unmöglich."

Umweltschützer warnen vor russischem Einfluss auf Brennelementefabrik Lingen

Atomkraftgegner und Umweltverbände warnen vor drohendem russischen Einfluss auf die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen. Anlass sind gemeinsame Erweiterungspläne des französischen Betreibers Framatome und des staatseigenen russischen Atomkonzerns Rosatom, die ab Mittwoch dort Gegenstand eines Erörterungstermins sind. "Die Brennelementefabrik Lingen darf nicht zum nuklearen Vorposten des Kreml in Westeuropa werden", verlangte Alexander Vent vom Bündnis Atomkraftgegner*innen im Emsland (AgiEL).

Textgröße ändern: