EU-Gericht entscheidet im Streit um Markenschutz für den Zauberwürfel
In einem jahrelangen Streit um den Markenschutz für den als "Rubik’s Cube" bekannten Zauberwürfel wird heute (09.30 Uhr) ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union erwartet. Strittig ist, ob der drehbare Würfel als "dreidimensionale Marke" eingetragen werden kann. Der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beantragte bereits im Jahr 2006 die Löschung, weil technische Funktionen wie die Drehbarkeit der Würfelteile nicht als Marke geschützt werden könnten. (Az. T-601/17)
Das EU-Gericht wies zwar zunächst im Jahr 2014 die Klage des Spielzeugherstellers ab, doch dieses Urteil hob der Europäische Gerichtshof in zweiter Instanz im Jahr 2016 auf. Daraufhin erklärte schließlich das Europäische Markenamt Euipo die Marke für nichtig. Dagegen klagte das Unternehmen Rubik’s erneut vor dem EU-Gericht. Der Zauberwürfel wurde 1974 vom ungarischen Ingenieur Erno Rubik erfunden.
(N.Loginovsky--DTZ)