Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett beschließt neue Klimaschutzregeln für den Gebäudesektor

Bundeskabinett beschließt neue Klimaschutzregeln für den Gebäudesektor


Bundeskabinett beschließt neue Klimaschutzregeln für den Gebäudesektor
Bundeskabinett beschließt neue Klimaschutzregeln für den Gebäudesektor / Foto: ©

Die große Koalition hat als Teil ihres Klimaschutzpakets eine Vereinheitlichung der Energiesparvorgaben für den Gebäudesektor auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Wirtschafts- und des Bauministeriums. Vorgesehen ist darin unter anderem ein Verbot für den Einbau von Ölheizungen ab 2026, für das allerdings eine Reihe von Ausnahmen gelten soll.

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Der Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude soll das bisherige Nebeneinander verschiedener Regelwerke überflüssig machen und sowohl die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 als auch die im September beschlossenen Klimaschutz-Eckpunkte der Bundesregierung umsetzen. Dem Gebäudesektor kommt ein erhebliches Potenzial bei der Minderung von Treibhausgasen zu. Insgesamt entstehen nach Angaben des Umweltministeriums etwa 30 Prozent aller Emissionen in Deutschland beim Betrieb von Gebäuden.

Eine Verschärfung der energetischen Vorgaben für Gebäude ist im Gesetzentwurf indes nicht vorgesehen. Die Anforderungen, die dem Stand der Technik entsprächen und wirtschaftlich machbar seien, leisteten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor, erklärten die Ministerien von Peter Altmaier (CDU) und Horst Seehofer (CSU) zur Begründung. Eine Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten soll demnach 2023 erfolgen.

Zentrales Anliegen des Gesetzes soll nach Angaben der Ministerien die "Entbürokratisierung und Vereinfachung" sein - und damit auch eine Entlastung für Bauherren und Planer. Bauen und Wohnen müssten bezahlbar bleiben, erklärte Altmaier. Mit dem Gebäudeenergiegesetz werde Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden "wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial" umgesetzt.

Seehofer ergänzte, das Gesetz sorge für "Klarheit und weniger Bürokratie". Mit Blick auf die klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung sei dies "ein wichtiges Signal für alle, die ein Haus planen, bauen oder sanieren wollen".

Lob kam vom Eigentümerverband Haus & Grund. "Das Nebeneinander unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen hat mit dem Gebäudeenergiegesetz nun endlich ein Ende", erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Die Grünen kritisierte hingegen, die Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung könnten so nicht erreicht werden. Definiert werden müsse ein "Niedrigstenergiestandard auf dem Stand der Technik", forderten der baupolitische Sprecher, Chris Kühn, und die energiepolitische Sprecherin, Julia Verlinden. "Es ergibt keinen Sinn, heute Gebäude zu errichten, die man dann bis 2050 noch einmal sanieren muss". Bereits heute benötigten viele Neubauten kaum mehr Heizenergie. Solche Passivhäuser müssten zum Standard werden.

Kritik äußerten Kühn und Verlinden auch daran, dass die Bundesregierung neue Ölheizungen auch nach 2026 weiterhin zulasse. In ihren Klimaschutz-Eckpunkten hatte die Bundesregierung vorgegeben, dass der Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, ab 2026 verboten sein soll.

Im Gesetzesentwurf heißt es nun, dass ab 2026 nur dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden darf, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Für Bestandsgebäude soll es demnach Ausnahmen geben, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen, eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien nicht möglich ist oder zu einer "unbilligen Härte" führen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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